Um CLICKDOC VIDOESPRECHSTUNDE anbieten zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden - insbesondere im Hinblick auf die Themen Datenschutz, Selbstauskunft und technische Sicherheit. Diese Anforderungen sind in der Anlage 31b zum BMV-Ä geregelt. Mit Wirkung zum 20. März 2021 ist eine aktualisierte Vereinbarung in Kraft getreten.
CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE ist einer der ersten Anbieter, der die neuen Regularien aus der Anlage 31b umsetzen wird. Wichtig hierbei: Das derzeitige CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE Zertifikat mit Auslaufdatum innerhalb dieses Quartals ist durch die KBV Übergangsregelung bis zum Ende des Quartals gültig So nutzen Sie als Kunde von CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE weiterhin und ohne Einschränkung eine voll zertifizierte und abrechenbare Lösung, die sich aktuell in der Rezertifizierung befindet. So stellen wir sicher, dass Sie eine durchgehend zertifizierte Lösung in Ihrer Praxis einsetzen können. Innerhalb der nächsten Tage werden Sie im Rahmen dessen auch in CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE eine Pop-Up Benachrichtigung zur Bestätigung erhalten.
Für Rückfragen ihrerseits wenden Sie sich gerne per Mail an info.arzt@clickdoc.de oder telefonisch an unserer Hotline unter 0261 8000-5600.