Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll es Ärzt:innen künftig erlaubt sein, sowohl bekannte als auch unbekannte Patient:innen per Videosprechstunde krankzuschreiben. Eine Differenzierung bliebe dennoch notwendig.
Zustimmung durch das Bundesgesundheitsministerium erwartet
Nicht nur vor dem Hintergrund der vierten Corona-Welle ist die Ausweitung der Möglichkeiten zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine gute Nachricht für Versicherte und Praxen. Laut neuestem G-BA-Beschluss dürfen Ärzt:innen nicht mehr nur bekannte, sondern auch unbekannte Patient:innen per Videosprechstunde krankschreiben – vorausgesetzt, die Erkrankung lässt eine Untersuchung per Videosprechstunde zu. Der Beschluss liegt inzwischen dem Bundesgesundheitsministerium vor. Folgen keine Beanstandungen, kann dieser nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Krankschreibung Unbekannter für maximal drei Kalendertage
Die Unterscheidung zwischen den beiden Patientengruppen wäre aber auch zukünftig erforderlich: So darf eine Krankschreibung bei Erstkontakt per Videosprechstunde nur für maximal drei Kalendertage erfolgen, bei bekannten Patient:innen für bis zu sieben. Unverändert soll auch die bekannte Regel für Folgekrankschreibungen via Online-Sprechstunde gelten: Diese ist nur dann möglich, wenn die vorangegangene Krankschreibung auf Basis einer persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.
Absage für telefonische Krankschreibung
Keine Zustimmung durch den G-BA fand indes der Antrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Patientenvertreter, die Krankschreibung bei Stammpatienten auch via telefonischer Sprechstunde zu ermöglichen und damit die bis zum 31. Dezember 2021 geltende Corona-Sonderregelung bei leichten Atemwegserkrankungen auszuweiten.
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Der Beschluss des G-BA trägt nicht zuletzt der Entwicklung einer kontinuierlich zunehmenden Nutzung von Videosprechstunden Rechnung. Immer mehr Ärzt:innen und Patient:innen entscheiden sich bewusst für die Alternative zum Praxisbesuch, z. B. um Ansteckungsrisiken, Fahrtwege und Wartezeiten zu vermeiden. Die Lösung CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE punktet zudem mit einem besonders einfachen Handling – ohne Zusatzsoftware oder spezielle Endgeräte.
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