Während sich Deutschland inmitten der vierten Corona-Welle mit rapide steigenden Infektionszahlen befindet, wird die Nachfrage nach Videosprechstunden mit Blick auf die Wintermonate gewiss erneut zulegen. Dabei stellt sich die Frage: Können Ärzt:innen ihre Videosprechstunden auch aus dem Homeoffice anbieten?
Diagnostische und therapeutische Leistungen dürfen Ärzti:innen in der Regel nur in der jeweiligen Praxis oder an bis zu zwei weiteren Orten ausüben – damit sind üblicherweise Zweigpraxen und ausgelagerte Praxisräume gemeint. Fest steht: Videosprechstunden waren nicht das Leitbild bei der Formulierung der Musterberufsordnung und der Zulassungsverordnung. Eindeutige Regelungen dazu, ob eine Fernbehandlung auch aus dem heimischen Büro möglich ist, gibt es damit nicht – zumindest bisher.
KVen entscheiden unterschiedlich
Einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) haben sich bereits positiv über die Videosprechstunde aus dem Homeoffice geäußert: So bestätigt etwa die KV Nordrhein, dass während der Corona-Pandemie Videosprechstunden bis auf Weiteres auch aus dem Homeoffice erfolgen können. Auch die KV Schleswig-Holstein betont, dass Ärztinnen und Ärzte nicht mehr an Ort und Zeit gebunden seien und durch die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation ihre Behandlungszeiten individueller gestalten könnten. Andere KVen möchten je nach Fall individuell entscheiden. In Bayern kann das heimische Büro etwa in Ausnahmen als zum ausgelagerten Praxissitz werden. Dass die Entfernung zwischen Wohnort und Praxis klein genug ist, um im Zweifel schnell dorthin zu gelangen, ist wiederum für die KV Niedersachsen ein entscheidendes Kriterium. Lediglich die KVen Baden-Württemberg und Westfalen-Lippe teilten bisher mit, dass Videosprechstunden in den Privaträumen von Ärztinnen und Ärzten nicht zulässig seien. Möchten sie eine Videosprechstunde aus dem Homeoffice anbieten, sollten Ärzt:innen sich deshalb im Vorfeld mit ihrer zuständigen Kassenärztliche Vereinigung abstimmen.
Zuverlässiger Datenschutz ist Voraussetzung
Da die Videosprechstunde ohne physischen Kontakt stattfindet, spielen hier hygienische Bestimmungen eine untergeordnete Rolle – anders als bei der Behandlung in der Praxis. Auch die dort vorgeschriebene personelle und räumliche Ausstattung kann entsprechend geringer ausfallen. Eine zentrale Rolle spielt hingegen auch im Homeoffice das Thema Datenschutz. Ärztinnen und Ärzte sind dazu verpflichtet, eine ordnungsgemäße Versorgung ihrer Patient:innen sicherzustellen. Für Videosprechstunden von zu Hause bedeutet dies, dass Strom- und Internetversorgung, eine sichere Kommunikation und Datenschutz gewährleistet sein müssen. Detaillierte Vorgaben für die vertragsärztliche Tätigkeit bei Videosprechstunden gibt Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte.
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Ob steigende Corona-Fallzahlen, Grippe-Saison oder schlechte Witterungsbedingungen: Gerade in der dunklen Jahreszeit hat sich die Videosprechstunde als Alternative zum Praxisbesuch vor Ort etabliert. Eine klare terminliche Planung der Videosprechstunden – zum Beispiel am Ende eines Arbeitstages – hat sich dabei bewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ärztinnen und Ärzte ihre Beratungen auch aus dem Homeoffice anbieten.
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