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Was ist das E-Rezept?

Das E-Rezept ersetzt ab Anfang 2024 das Rezept auf Papier. Der gesamte Prozess – vom Verordnen bis zum Einlösen – ist digitalisiert. Patientinnen und Patienten können die E-Rezepte entweder mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), einer E-Rezept-App oder mittels eines Papierausdrucks des Rezept-Codes einlösen. 

So funktioniert das E-Rezept

Mit dem E-Rezept ist auf den ersten Blick eigentlich alles wie immer. Einzig die zuvor händischen Prozesse in der Arztpraxis – wie Ausdruck und Unterschrift der Ärztin oder des Arztes – wandern nun in die Praxissoftware. 

Als komplett digitale Lösung bietet das E-Rezept viel mehr Möglichkeiten für Arztpraxen, Patientinnen und Patienten und Apotheken. Grundlage ist die Speicherung der E-Rezepte an zentraler Stelle im sogenannten E-Rezept-Fachdienst der gematik.

Das E-Rezept – so ist der Ablauf in der Arztpraxis

Der Vergleich zeigt: Nichts wird schlechter, aber vieles besser und effizienter. Durch digitale Signaturverfahren in der Praxissoftware entfällt beispielsweise das Warten auf die händische Unterschrift der Ärztin bzw. des Arztes für jedes einzelne Rezept. Das Rezept muss auch nicht mehr vom Praxisteam einzeln ausgehändigt werden, sondern kann nach dem Hochladen in die TI einfach von den Patientinnen und Patienten per eGK, Smartphone-App oder im Einzelfall per Papierausdruck eingelöst werden.

Info-Grafik mit einer Schritt-für-Schritt Verordnungsprozess eines E-Rezeptes in der Arztpraxis

Noch nicht E-Rezept-ready? Das müssen Praxen jetzt tun.

Arztpraxen müssen sich nun dringend auf die Umstellung aufs E-Rezept ab Anfang 2024 vorbereiten. Dazu gehören Hard- und Software, aber auch die Abläufe in der Praxis. Folgende Schritte müssen Arztpraxen nun erledigen:

Aktueller Konnektor

Für E-Rezepte wird ein Konnektor ab Version PTV4+ benötigt, um sie auszustellen. Die Version PTV4+ ermöglicht die Signierfunktion per Komfortsignatur für E-Rezepte.

Praxissoftware mit E-Rezept-Update

Die Praxissoftware muss für E-Rezepte geeignet sein. Dazu stellen die Anbieter ein Update bereit. Die Installation oder Freischaltung des E-Rezept-Moduls kann durch den Vertriebspartner vor Ort erfolgen.

Elektronischer Heilberufsausweis

Jeder Arzt bzw. jede Ärztin benötigt einen individuellen eHBA für die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Ärztinnen und Ärzte ohne eHBA sollten bei ihrer Ärztekammer einen eHBA beantragen, aktivieren und in die Praxis-IT integrieren.

Drucker überprüfen

Hin und wieder kann ein Ausdruck des Data-Matrix-Codes erforderlich sein, z. B. für Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Wir empfehlen die Verwendung eines Laser- oder Tintenstrahldruckers mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi.

Komfortsignatur einrichten

Für schnelles Unterschreiben von bis zu 250 Dokumenten mit einer einzigen eHBA-PIN-Eingabe wird die Komfortsignatur empfohlen. Das reduziert Wege in der Praxis. Nötig sind mindestens zwei Kartenlesegeräte: eins am Empfang für Patientenkarten und eins für den eHBA. 

Praxisprozesse anpassen

Mit dem E-Rezept wandern die meisten Schritte der Verordnung von Rezepten in die Praxissoftware. Händische Abläufe sind nicht mehr notwendig. Dazu müssen die Abläufe einmal gemeinsam mit dem Praxisteam neu definiert werden.

Das E-Rezept – so ist der Ablauf in der Apotheke

Apotheken profitieren insbesondere davon, dass E-Rezepte immer korrekt ausgestellt und immer lesbar sind. Abstimmungen mit Ärztinnen und Ärzten werden durch digitale Übermittlung vereinfacht. Das verringert insbesondere Retaxationen. Denn die Krankenkasse verweigert Zuschläge oder Erstattungen eines durch die Apotheke bereits abgegebenen Arzneimittels ganz oder teilweise, wenn etwas mit dem Rezept nicht stimmt.

Darüber hinaus bietet das E-Rezept zahlreiche Chancen zur Stärkung der Apotheke vor Ort. Automatisierte administrative Vorgänge und Vorbestellungen sparen Zeit. Durch verschiedene digitale Wege, über die das Rezept in die Apotheke kommt, erhöht sich die Reichweite der Apotheke. Denn ein Rezept kann digital von überall aus eingelöst werden.

Info-Grafik mit den Schritten zum Einslösen eines E-Rezeptes in der Apotheke.

Was bringt das E-Rezept? Das sind die Vorteile.

Die Arztpraxis kann Ihre Praxisabläufe effizienter gestalten, ohne auf grundsätzliche Gewohnheiten zu verzichten oder die Prozesse komplett umzuwerfen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das E-Rezept weniger Zeitaufwand und Wege. Per App können die Rezepte sogar von zu Hause aus eingelöst und die Medikamente von der Apotheke vor Ort geliefert werden. In den Apotheken entfallen durch eGK und App die zusätzliche Authentifizierung und die Überprüfung der Verordnungen.

Vorteile für die Arztpraxis
Vorteile für die Apotheken
Vorteile für die Patienten

So werden Praxisabläufe effizienter und sicherer:

  • Alle Schritte zu Verordnung, Signatur und Übermittlung des E-Rezepts können direkt in der Praxissoftware erledigt werden – direkt im Behandlungszimmer, papierlos und ohne weiteren Aufwand. Statt der händischen Unterschrift können die E-Rezepte am Praxis-PC signiert werden.
  • Das Praxisteam spart Zeit und Wege durch die Praxis, da nicht für jedes einzelne Rezept eine händische Unterschrift vom Arzt bzw. der Ärztin erforderlich ist.
  • Die Übernahme der Informationen zur Verordnung in den elektronischen Medikationsplan (eMP) ermöglicht die lückenlose Dokumentation der verordneten Medikamente. Wechselwirkungen können so schneller erkannt und vermieden werden.

Davon profitieren Apotheken bei der Ausgabe:

  • E-Rezepte sind weder verknittert oder unleserlich noch fehlerhaft ausgefüllt. Über die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die E-Rezept-Apps oder den ausgedruckten Rezeptcode erhalten Apotheken direkt Zugriff auf die Verordnung des Arztes bzw. der Ärztin. Das schafft Freiraum für das Wesentliche: die pharmazeutische Beratung.
  • Durch die Anfrage von Medikamenten über die E-Rezept-Apps bleibt den Apotheken mehr Reaktionszeit zur Bestellung fehlender Produkte. Das stärkt die Kundenzufriedenheit und damit die Kundenbindung.
  • Administrative Vorgänge werden automatisiert und beschleunigt. Die E-Rezepte werden aus der Telematikinfrastruktur abgerufen. Sie müssen nicht mehr händisch eingegeben oder die ärztlichen Angaben überprüft werden.
  • E-Rezepte stimmen zu 100 %. Das Scannen samt fehleranfälliger Texterkennung und Nachbearbeitung entfällt. Weniger Fehler bei der Abgabe bedeuten auch weniger Retaxationen – und damit weniger finanzielle Verluste.

Darum sparen Patientinnen und Patienten Wege und Aufwand:

  • Durch die zentrale Speicherung des E-Rezepts können Patientinnen und Patienten ihr Rezept unkompliziert jederzeit einlösen. Mit einer E-Rezept-App können Verordnungen sogar von zu Hause aus eingelöst werden. Die Apotheke vor Ort liefert die Medikamente dann bequem nach Hause.
  • Die Verordnung von Folgerezepten wird deutlich einfacher, weil schlicht der erneute Besuch in der Arztpraxis entfällt.
  • In Verbindung mit Tele- oder Videosprechstunde wird es noch komfortabler. Nach der Konsultation kann der Arzt bzw. die Ärztin das E-Rezept einfach ausstellen und übermitteln.
  • Über die E-Rezept-Apps kann die Verfügbarkeit von Medikamenten einfach bei den Apotheken vor Ort angefragt werden. Die Übergabe erfolgt dann wie gewohnt in der Apotheke, per Bote oder auf dem Postweg.
  • E-Rezepte können nicht verloren gehen. Sie sind jederzeit aus der Telematikinfrastruktur heraus aufrufbar.

FAQ zum E-Rezept

Seit wann ist das E-Rezept gültig?

Seit September 2022 steht das E-Rezept für alle Ärztinnen und Ärzte in Deutschland zur Verfügung. Ab Anfang 2024 wird die bundesweite, verpflichtende Nutzung des E-Rezepts vom Gesetzgeber erwartet.

Ab wann müssen Arztpraxen E-Rezept-ready sein?

Spätestens ab Anfang 2024. Praxen sollten sich aber bereits vor der obligatorischen Nutzung mit dem E-Rezept vertraut machen. Dazu gilt es, Hard- und Software auf ihre Eignung zu prüfen und die Praxisprozesse entsprechend anzupassen.

Aber auch danach können Praxen je Verordnungsvorgang entscheiden, ob Sie das E-Rezept nutzen möchten oder das Muster 16 drucken.

Was passiert, wenn Arztpraxen bis Anfang 2024 nicht auf das E-Rezept umgestellt haben?

Um die volle monatliche TI-Pauschale gemäß der Finanzierungsvereinbarung zu erhalten, müssen Praxen ab Anfang 2024 die E-Rezept-Anwendung nutzen.

Welche Voraussetzungen müssen Arztpraxen für das E-Rezept erfüllen?
  • Aktueller Konnektor ab Version PTV4+
  • Praxissoftware mit E-Rezept-Update
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) – zu beantragen bei der jeweiligen Ärztekammer
  • Kartenterminal am besten im Behandlungszimmer
  • Eingerichtete Komfortsignatur (empfohlen) – so können mehrere Rezepte mit einer PIN-Eingabe signiert werden
  • Tintenstrahl- oder Laserdrucker mit 300 dpi – ein Nadeldrucker ist nicht ausreichend
  • Angepasste Praxisprozesse – da die vormals händische Verordnung praktisch „von der Theke“ in die Praxissoftware wandert
Gilt das E-Rezept für alle Medikamente?

Zu Beginn gilt das E-Rezept nur für apothekenpflichtige Arzneimittel, die über die GKV abgerechnet werden. Die schrittweise Digitalisierung weiterer Rezepte wie Betäubungsmittel, T-Rezepte oder Heil- und Hilfsmittel ist in Planung.

Wie wird das E-Rezept ausgestellt?

Das E-Rezept wird von der Arztpraxis in der Praxissoftware angelegt und nach der Signatur mittels eHBA-PIN in die Telematikinfrastruktur übermittelt. Die Rezeptinformationen werden sicher in der Telematikinfrastruktur gespeichert. Berechtigte Apotheken können das E-Rezept über einen Data-Matrix-Code aus der E-Rezept-App, als ausgedrucktes Stylesheet oder über die eGK des Patienten bzw. der Patientin abrufen und die Medikamente ausgeben.

Was ist die Komfortsignatur und warum spart sie Zeit?

E-Rezepte müssen elektronisch qualifiziert signiert werden. Dazu wird der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) in das Kartenterminal gesteckt und eine PIN eingegeben. Praxen mit vielen Verordnungen empfiehlt die KBV die Einrichtung der Komfortsignatur. Im Unterschied zur einzelnen Signatur mit wiederholter PIN-Eingabe können bis zu 250 E-Rezepte mit einer eHBA-PIN-Eingabe signiert werden. Für die Komfortsignatur werden mindestens zwei Kartenterminals benötigt: Eines am Empfang für die eGK der Patientinnen und Patienten und eines für den eHBA in einem geschützten Bereich der Praxis, da der eHBA für die Komfortsignatur stecken bleibt. In Praxisgemeinschaften benötigen Sie gegebenenfalls zusätzliche E-Health-Kartenterminals, damit jede Ärztin und jeder Arzt den persönlichen HBA eingesteckt lassen kann. Wenden Sie sich bei Fragen zur Einrichtung der Komfortsignatur an Ihren IT-Dienstleister.

Brauchen Patientinnen und Patienten immer ein internetfähiges Smartphone?

Nein. Zusätzlich zur Smartphone-App sind Apotheken seit Juli 2023 in der Lage, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abzurufen. Gemäß § 360 Absatz 9 SGB V hat der Patient bzw. die Patientin außerdem die Wahl, ob er bzw. sie die Verordnung in Papierform (Stylesheet) oder auf elektronischem Weg (E-Rezept-App oder eGK) erhalten möchte.

Welche App benötige ich für das E-Rezept auf dem Smartphone?

Für den digitalen Empfang des Rezeptcodes auf dem Smartphone des Patienten bzw. der Patientin ist die App „Das E-Rezept“ der gematik erforderlich. Sowohl das Smartphone als auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) müssen NFC-fähig und für die eGK muss eine PIN vorhanden sein.

Einfacher geht es mit der E-Rezept-App von CLICKDOC. Nutzt die Arztpraxis eine Praxissoftware von CompuGroup Medical und die Plattform CLICKDOC, so kann eine Benachrichtigung über die Bereitstellung eines neuen E-Rezepts direkt an das Smartphone des Patienten bzw. der Patientin übermittelt werden. Die aufwendigen Voraussetzungen und das Freischaltprozedere, die für die gematik-App gelten, entfallen.

Wer hat Zugriff auf die ausgestellten E-Rezepte?

Nur Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), die sich in der TI anmelden und sich als Apothekerin oder Apotheker ausweisen können, haben Zugriff auf die Informationen eines E-Rezepts und können diese verarbeiten.

Brauchen Patientinnen und Patienten eine PIN, um das Rezept einzulösen?

Patientinnen und Patienten benötigen keine spezielle PIN. Die eGK kann in der Apotheke ohne Weiteres zum Einlösen der Verordnung verwendet werden.

Muss der Patient bzw. die Patientin für Dauermedikationen nur noch einmal im Jahr in die Praxis kommen?

Nein. Ärztinnen und Ärzte entscheiden über die nötigen Intervalle von Patientenbesuchen. Wenn Sie es für angebracht halten, können Sie aber ein E-Rezept für bis zu vier Einlösungen im Jahr ausstellen.

So macht's CompuGroup Medical

Einfache Handhabung – einfach digital: Bei der digitalen Patientenreise durchlaufen Patientinnen und Patienten den gesamten Prozess der medizinischen Versorgung digital. Von A wie Arztsuche bis Z wie Zustellung von Medikamenten. 

Als eines der führenden E-Health-Unternehmen weltweit bietet CompuGroup Medical Lösungen u. a. für Arztpraxen, Apotheken und Patienten. So fällt es leicht, eine durchgängige Lösung für alle zur Verfügung zu stellen.

Patient:innen können Ihr in der Arztpraxis verordnetes E-Rezept mit dem Smartphone in der Apotheke einlösen
Für Patientinnen und Patienten

Benachrichtigung aufs Smartphone erhalten, wenn ein neues E-Rezept bereit steht.

Ärzte legen das E-Rezept in derPraxissoftware an und übermitteln es in die TElematikinfrastruktur. Von dort kann der Patient das E-Rezept abrufen.
Für Arztpraxen

Verordnen und Freischalten in Ihrer CGM-Praxissoftware.

Das E-Rezept kann per eGK, Smartphone oder Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden.
Für Apotheken

So rufen Apotheken das E-Rezept ab und verarbeiten es.