Die Telemedizin hatte es bis zum Ausbruch der Corona-Pandemie schwer in deutschen Arztpraxen. Seitdem gibt es einen echten Abrechnungs-Boom. Das belegt der dritte Bericht des Bewertungsausschusses (BA) zum Stand telemedizinischer Anwendungen. Deutlich wird aber auch, dass sich nicht alle telemedizinischen Leistungen gleichermaßen im Aufwind befinden.
Der dritte BA-Bericht zum Stand telemedizinischer Anwendungen zeigt, dass die prinzipielle Zurückhaltung gegenüber der Telemedizin seit der Corona-Pandemie überwunden ist. Das trifft aber nicht auf alle telemedizinischen Leistungen zu.
Rückgängig bzw. nahezu zum Erliegen gekommen ist bspw. die Erbringung telekonsiliarischer Befundbeurteilungen von CT- (GOP 34820/34821, 2019: 17 Abrechnungen/ 2018: 25) und Röntgenaufnahmen (GOP 34810, 2019: 0 Abrechnungen/ 2018: 388).
Videosprechstunden boomen
Dem gegenüber steht die Abrechnungshäufigkeit des Zuschlags für die Videosprechstunde und Videofallkonferenz (GOP 01450): Sie ist von 1592 Abrechnungen im vierten Quartal 2019 auf 202.123 Abrechnungen im ersten Quartal 2020 gewachsen. Das entspricht einer Steigerung um das 127-Fache. Zwar ließ sich insgesamt ein Zuwachs aus unterschiedlichsten Fachbereichen feststellen, zum Tragen kam aber vor allem die Nachfrage aus den hausärztlichen sowie psychiatrisch/ psychotherapeutischen Versorgungsbereichen.
Wachstum unabhängig der Corona-Pandemie dank angepasster Vergütung
Zwar hat der BA in seinem Bericht die Gründe für diese sehr unterschiedliche Entwicklung nicht erfragt und dokumentiert. Die Zahlen des Berichts legen aber nahe, dass vor allem telemedizinische Leistungen, die den Patientenkontakt ermöglichen oder vereinfachen, gefragt sind. Hier wagt der BA zudem eine Prognose: So werde sich die Entwicklung in diesen Bereichen auch über die Pandemie hinaus fortsetzen – u. a. durch die angepasste, lohnenswerte Vergütung für Fachärzte.
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