Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA):
Sicherer digitaler Ausweis für Heilberufler
Institutionsausweis (SMC-B):
Ausweis der Institution zur Teilnahme an der TI
Einfache Beantragung:
Über Bundesdruckerei oder über das elektronische Gesundheitsberuferegister
Sowohl Institutionen als auch Personen, die bestimmte Aktionen in der Telematikinfrastruktur (TI) durchführen möchten, müssen sich als berechtigt in der TI ausweisen. Hierfür gibt es zwei Identifikationskarten: Die SMC-B weist z.B. Praxen, Apotheken, Pflegeeirichtungen oder Kliniken als Teilnehmer an der TI aus; der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) wiederum weist einzelne Personen als Zugriffsberechtigt aus.
Für die Beschaffung des eHBA und der SMC-B arbeitet CGM mit einem erfahrenen Partner zusammen – der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.
D-Trust und CGM verfügen über umfassendes Fachwissen aus vielen tausend erfolgreichen TI-Installationen und Produktionsprozessen.
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Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) weist Heilberufler sicher innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) aus. So können sie auf besonders geschützte Daten und TI-Fachanwendungen zugreifen.
Der eHBA ist bereits für viele Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht, weitere werden hinzukommen. Einige Anwendungen verlangen den eHBA auch, um eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen zu können. Dazu gehören zum Beispiel das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Die SMC-B (Security Module Card) ist eine Chipkarte, die Ihre Institution als Teil des Gesundheitswesens und als Zugangsberechtigt zur TI ausweist.
Um den Installationstermin zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erfolgreich und zeitsparend zu gestalten, muss eine Institution „TI-ready“ sein. Hierzu gehört u. a. die Beantragung und Freischaltung der SMC-B bei einem Trusted Service Provider (TSP) wie der D-Trust– denn die Inbetriebnahme der TI-Komponenten ist nur mit einer freigeschalteten SMC-B möglich.