CGM bietet Heilmittelerbringerinnen und Heilmittelerbringern alles, was sie zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) benötigen – einfach und schnell.
Eines der größten IT-Projekte der Welt, die TI, hat sich erfolgreich im deutschen Gesundheitswesen etabliert. Ein großer Anteil der Akteure im Gesundheitswesen, z. B. ärztliche und zahnärztliche Praxen, Apotheken und Kliniken, sind bereits erfolgreich an diese sichere Gesundheitsplattform angebunden. Seit Juli 2021 können sich auch Praxen für Physiotherapie und weitere Gesundheitsfachberufe an die TI anbinden lassen und von den Vorteilen der digitalen Vernetzung profitieren.
Für Sie als Therapeutin oder Therapeut ist die ganzheitliche Betreuung von Patientinnen und Patienten das höchste Ziel. Die TI hilft Ihnen dabei: Sie verbindet auf einer sicheren Plattform alle Gesundheitsprofis, um wichtige medizinische Informationen als Grundlage einer bestmöglichen Betreuung auszutauschen.
Warum sollten Sie sich als Physiotherapeut:in an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen? Welche Vorteile bringt Ihnen ein Anschluss? Was brauchen Sie dafür? Alle nötigen Informationen finden Sie in unserem kurzen Video.
Schauen Sie doch mal rein!
Die TI eröffnet Ihnen verschiedene Wege, um schnell und sicher valide medizinische Informationen zu erhalten:
Seit 2021 haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf die sogenannte elektronische Patientenakte, die von den Krankenkassen kostenlos als App sowie zukünftig auch als Desktop-Version bereitgestellt wird. Jeder Versicherte kann seine ePA selbst befüllen, aber auch seine Behandlerin oder Behandler und die Krankenkasse bitten, Informationen in die Akte zu übertragen. Den jeweiligen Zugriff auf die Daten steuert der Versicherte. Für Arzt-, Zahnarztpraxen und Apotheken besteht bereits die Pflicht, Informationen zur Behandlung auf Patientenwunsch in die ePA zu übertragen. Somit füllt sich diese elektronische Akte Stück für Stück mit relevanten medizinischen Informationen.
KIM ist der Kommunikationsdienst innerhalb der TI, welcher ausschließlich dem Gesundheitswesen vorbehalten ist. Durch die Einführung der zuverlässigen Kommunikation über die TI können Dokumente einfach und schnell digital ausgetauscht werden - z. B. OP-Berichte oder Befunde. So können auch Sie als Therapeutin oder Therapeut einfach und schnell z. B. mit den Ärztinnen und Ärzten Ihrer Patienteninnen und Patienten auf Augenhöhe kommunizieren und die Informationen anfordern, die Sie für die optimale Weiterbehandlung benötigen oder Ihren Therapiebericht schnell, sicher und digital versenden. Durch den direkten Zugriff auf die Behandlungsdaten sparen Sie Zeit und Kosten.
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Ab Sommer 2024 soll mit dem Telematikinfrastruktur-Messenger (kurz: TI-Messenger oder TIM) als Instant-Messaging-Dienst zudem eine weitere Kommunikationsmöglichkeit geschaffen werden. In Echtzeit können dann medizinisch relevante Daten per Kurznachricht beispielsweise zwischen Orthopäden, Hausärzten, Apotheken und Krankenhäusern ausgetauscht und auch Termine mit Patient:innen vereinbart oder verschoben werden. Rückfragen können auf diese Weise direkt geklärt, organisatorische Hindernisse schnell genommen und Patientinnen und Patienten bestmöglich weiterbehandelt werden.
Das VSDM ist die administrative „Basis-Anwendung“ der TI. Beim Einlesen der eGK (elektronische Gesundheitskarte oder auch „Versichertenkärtchen“ genannt) erfolgt ein automatisierter Online-Abgleich zwischen der Institution und der Krankenkasse des Patienten: Sind die gespeicherten Daten vollständig und korrekt? Falls nötig, werden die Daten direkt im Lesegerät aktualisiert. Via VSDM lässt sich auch die Gültigkeit einer eGK elektronisch und direkt beim Behandler prüfen. Ungültige Karten werden umgehend an die Krankenkassen gemeldet und von diesen gesperrt. Zudem kann ganz einfach abgefragt werden, ob ein Patient oder eine Patientin eine Zuzahlung für ein Rezept leisten muss oder ob er oder sie zahlungsbefreit ist.
Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) ermöglicht und fördert die Anbindung von Heilmittelerbringern an das digitale Gesundheitsnetz für Deutschland, die TI. Für teilnehmende Heilmittelerbringern werden die Kosten durch die Gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) refinanziert.
Die Legitimation der Anwenderinnen und Anwender erfolgt über die SMC-B, die Praxis- oder Institutionskarte, und den eHBA, den elektronischen Heilberufsausweis. An Heilmittelerbringern werden SMC-B und eHBA bundesweit zentral vom eGBR herausgegeben.
Ob es um den hochsicheren TI-Konnektor, das E-Health-Kartenterminal oder den sicheren Internetzugang geht, die CGM als TI-Pionier erster Stunde bietet Ihnen alles, was Sie zum Anschluss an die TI benötigen – einfach und schnell.