Die Telematikinfrastruktur (TI) hilft Ihnen dabei: Sie verbindet alle Gesundheitsprofis auf einer sicheren Plattform, um wichtige medizinische Informationen an einer zentralen Stelle verfügbar zu machen.
Über das sogenannte Notfalldatenmanagement (NFDM) werden – nach Zustimmung des Patienten bzw. der Patientin – wichtige Diagnosen und weitere für den Notfall relevante Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Zusätzlich kann der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der Karte gespeichert werden. In einer Notfallsituation kann das lebensrettend sein, weil es dem Rettungsdienstpersonal hilft, die richtigen Entscheidungen noch schneller zu treffen.
Eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wird ab dem zweiten Quartal 2023 möglich sein.
Notfalldatensätze im Einsatz verfügbar
Alle Informationen finden Sie auch in unserem Informationsflyer "TI für den Rettungsdienst".
Die Telematikinfrastruktur (TI) verbindet alle Gesundheitsprofis auf einer sicheren Plattform, um wichtige medizinische Informationen an einer zentralen Stelle verfügbar zu machen.
Über das sogenannte Notfalldatenmanagement (NFDM) werden, nach Zustimmung des Patienten bzw. der Patientin, wichtige Diagnosen und weitere für den Notfall relevante Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert. Zusätzlich kann der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der Karte gespeichert werden. In einer Notfallsituation kann das lebensrettend sein, weil es dem Rettungsdienstpersonal hilft, die richtigen Entscheidungen noch schneller zu treffen.
Zur Anbindung an die TI sind ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und ein elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) erforderlich. Darüber hinaus werden die TI-Komponenten Konnektor, der vor Ort oder in einem Rechenzentrum stehen kann, E-Health-Kartenterminal, VPN-Zugangsdienst sowie eine TI-fähige Dokumentationssoftware und ein sicherer Internetzugang benötigt.
Eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter wird ab dem zweiten Quartal 2023 möglich sein.