Mit KIM, der Kommunikation im Medizinwesen, können Sie schnell und sicher Nachrichten innerhalb der Telematikinfrastruktur versenden.
CGM bietet mit CGM KIM die kostengünstige Teilnahme an KIM.
Aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken: Der Kommunikationsstandard KIM.
KIM, kurz für „Kommunikation im Medizinwesen“, ist der Standard für den sicheren Austausch von Informationen und Dokumenten in der Telematikinfrastruktur (TI). An die TI angeschlossene Institutionen können Daten wie elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), E-Rezepte oder Heil- und Kostenpläne sicher und schnell per E-Mail versenden.
Und das über Sektorengrenzen hinweg.
Am 30. September 2024 läuft die gematik-Zulassung für das CGM KIM-Clientmodul für KIM 1.0 ab.
Ab Oktober 2024 darf ausschließlich die Nachfolgeversion, das CGM KIM-Clientmodul für KIM 1.5, verwendet werden.
Mit KIM 1.5 erweitert sich die maximale Größe einer KIM-Nachricht auf 500 MB, Abwesenheitsnotizen können noch komfortabler eingesetzt werden, Multikonnektorfähigkeit und vereinfachte Konfigurationen erleichtern die Administration in den Institutionen.
Die Umstellung auf CGM KIM 1.5 erfolgt bei den meisten CGM-Primärsystemen automatisch im Rahmen des Quartalsupdates. Wann und wie die Migration in Ihrem System erfolgt sowie weitere relevante Informationen zu den Voraussetzungen für eine automatische Migration entnehmen Sie unserer Website zu KIM 1.5
KIM ermöglicht eine zuverlässige und vertrauliche Kommunikation zwischen allen an die TI angebundenen Institutionen. KIM-Nachrichten werden beim Versand immer verschlüsselt und automatisch mit der Institutionskarte signiert. Sensible Daten können somit immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind, und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden.
Das Versenden und Empfangen einer Nachricht über KIM ist so einfach wie das einer E-Mail. Es funktioniert über das Primärsystem – oder über ein marktübliches E-Mail-Programm.
Das bundesweite Adressbuch von KIM (der „Verzeichnisdienst“) enthält nur geprüfte Adressdaten des Gesundheitswesens. Enthalten sind alle Einrichtungen, die eine Institutionskarte und alle Personen, die einen Heilberufsausweis beantragt haben.
Keine Arztbriefe mehr per Post, keine Befunde mehr per Fax: Mit KIM ist es nicht nur einfacher und schneller, sondern auch günstiger, Informationen an andere Gesundheitsprofis zu übermitteln.
Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Pflegeeinrichtungen, Physiotherapeuten, Hebammen und Dentallabore müssen die vollständige Funktionsfähigkeit von KIM nachweisen, um die TI-Pauschale in vollem Umfang zu erhalten.
Die TI-Anbindung wird umfassend gefördert.