Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bildet die rechtliche Basis für die Anbindung der Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI). Zunächst ist der Anschluss noch nicht verpflichtend, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Finanzierungsvereinbarung TI wurde von allen Kostenträgern unterschrieben. Sie können die Anträge auf Förderung zur Teilnahme an der TI nach der fertiggestellten Installation und Konfiguration aller TI-Komponenten in Ihrem Haus stellen.
Die Telematikinfrastruktur in der Reha ist mehr als Konnektoren, Kartenterminals und Co. Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden sich die Arbeitsabläufe in Rehakliniken verändern. So kommt es mit Einführung des Versichertendatenmanagements durch die TI zu Neuerungen in der Patientenaufnahme. Aber auch beim Entlassmanagement (u. a. durch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (eAU) und seit 01.01.2024 die Einführung des eRezepts), sowie in der sektorenübergreifenden Kommunikation gilt es, die bestehenden Prozesse intelligent mit den TI-Fachanwendungen zu verknüpfen.
Gemeinsam gestalten wir Ihren Weg in die TI unkompliziert und gut.
Optimierung der Behandlungsqualität bzw. des Therapieerfolgs durch einen zeitnahen und lückenlosen Informationstransfer.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) sorgt für einen sicheren DSGVO-konformen Austausch sensibler medizinischer Dokumente.
Endlich erreicht die Datenautobahn der Telematikinfrastruktur (TI) auch die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Um von den Vorteilen der Vernetzung in der TI profitieren zu können, ist eine sichere Anbindung an die TI notwendig. Hierfür stehen jetzt zentrale Zugangskomponenten zur Verfügung.
Eine wichtige Komponente der TI in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ist die SMC-B Reha, sie stellt die Identität der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung innerhalb der deutschen Telematikinfrastruktur sicher. Die SMC-B Reha wird von der DKTIG (Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH) für Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach §§ 111a-c SGB V besteht oder für Rehabilitationseinrichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung, die Leistungen nach den §§ 15, 15a oder § 31 Absatz 1 Nummer 2 SGB VI erbringen, ausgegeben.
Alle Versicherten in Deutschland erhalten ab Januar 2025 schrittweise die elektronische Patientenakte (ePA) – eine revolutionäre Lösung, die nicht nur die Qualität der Patientenversorgung verbessert, sondern auch Ihre Arbeit in der Reha-Einrichtung erleichtert. Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur der CGM ist der erste Schritt, um alle Vorteile der ePA ab dem Startdatum zu nutzen.
Der Anschluss an die Telematikinfrastruktur der CGM ist nicht nur ein Schritt in die digitale Zukunft, sondern auch eine Investition in die Qualität Ihrer Behandlungen. Bereiten Sie sich jetzt auf den Start der ePA vor und profitieren Sie von einem System, das Ihnen und Ihren Patientinnen und Patienten zahlreiche Vorteile bietet.