Wir geben Ihnen eine Vorschau auf das neue CGM Z1/CGM Z1.PRO-Update
An dieser Stelle erhalten Sie eine kleine Vorschau auf die Neuerungen in der Update-Version 2.89 für CGM Z1 und CGM Z1.PRO. Das Update wird Ihnen im Dezember 2024 zur Verfügung gestellt. Wir informieren Sie, sobald es bereitsteht.
Hinweise zu Abruf und Installation
Nachdem Sie die Benachrichtigungs-E-Mail für das CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Update erhalten haben, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen, damit der Download und die Installation des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Online-Updates korrekt ablaufen können: Wählen Sie im CGM Z1-Hauptmenü in der oberen Menüleiste den Menüpunkt „System“ und anschließend die Option „Online-Update abholen“. Wählen Sie im CGM Z1.PRO-Hauptmenü den Reiter „Tools“ und anschließend die Option „Z1-Online-Update“. Es erscheint die Download-Maske: „Willkommen auf der Update-Seite“.
Durch Anklicken des Buttons „Download starten“ wird der Download des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Updates Version 2.89 automatisch gestartet. Sobald der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.
Beenden Sie CGM Z1/CGM Z1.PRO im Netzwerk auf allen Stationen. Starten Sie im Netzwerk den CGM Z1-Server (sonst den CGM Z1-Einzelplatzrechner) wie gewohnt. Nun wird Ihnen das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.89 zur Installation angeboten.
Hinweis: Falls Sie das Update auch für einen privaten Rechner benötigen, haben Sie die Möglichkeit, dieses über das Diskettensymbol oder STRG+S auf ein Medium mit großer Speicherkapazität (z. B. DVD-Brenner oder ZIP-Laufwerk) zu kopieren.
Sofern Sie über einen Heimcomputer verfügen, der über DSL mit dem Praxisnetzwerk verbunden werden kann, und keines der o. g. Sicherungsmedien vorhanden ist, muss das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.89 über die DSL-Verbindung auf dem Heimcomputer installiert werden (dies dauert i. d. R. länger). Lesen Sie hierzu auch die nachfolgenden Hinweise.
Durch Auswahl des Updates „CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.89“ und „Speichern“ wird das Update zur Installation übernommen (die heruntergeladene Datei wird dabei zunächst entpackt).
Nach dem Entpacken können Sie das Update installieren. Dabei wird der Updatevorgang gestartet, den Sie bereits von der DVD-Installation kennen. Die Installation des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.89 erfolgt wie gewohnt mit Bestätigung von „Ja“. Bei Klick auf „Nein“ wird die Installation in einem Schritt durchgeführt (die üblichen Abfragen entfallen). Konnte das Update korrekt installiert werden, erhalten Sie von CGM Z1/CGM Z1.PRO eine entsprechende Meldung. Starten Sie nun CGM Z1/CGM Z1.PRO wie gewohnt.
Hinweis: Sofern Sie das Update z. B. auf eine DVD-RW oder ein ZIP-Laufwerk kopiert haben, empfiehlt es sich, die Installation über das entsprechende Medium vorzunehmen, da dieser Vorgang schneller vonstattengeht als über die DSL-Verbindung. Das Update kann dann über das entsprechende Medium auf dem Heimrechner über „Stammdaten > System > Wartung“ installiert werden.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Update-Version 2.89 nicht abrechnungsrelevant ist!
Die Neuerungen für CGM Z1.PRO im Überblick
Liebe Z1.PRO-Anwender,
gerne möchten wir Ihnen eine Vorschau auf die Neuerungen bieten, die Sie in der Z1.PRO-Version 2.89 erwarten können, welche im Dezember ausgeliefert wird.
Ist die Version abrechnungsrelevant: NEIN
Monatsabrechnungen ab 01.01.2025
Für alle Monatsabrechnungen ab dem 01.01.2025 (Leistungsbereiche ZE/PAR/KBR) ist die Z1.PRO-Version 2.89 vorab zu installieren.
Anpassung der BEMA-Nr. 13 (gültig ab 01.01.2025)
Ab 01.01.2025 entfallen die Füllungsleistungen 13e-h (f1k-f4k) im Seitenzahnbereich aufgrund des grundsätzlichen Verbots von Dentalamalgam. Die Bewertungspunkte für die BEMA-Leistungen 13a-d (f1-f4) wurden angehoben. Die DTA-Abrechnungsmodule der KZBV berücksichtigen dies ab dem 01.01.2025.
Neue Festzuschüsse (gültig ab 01.01.2025)
Ab 01. Januar 2025 werden beim Erstellen von neuen ZE-Planungen / Reparaturen die neuen Festzuschussbeträge sowie der ebenfalls ab 01.01.2025 neue ZE-Punktwert (1,1304) berücksichtigt.
EBZ
Hier wird bei der Beantragung der Wechsel des Zahnarztes (Praxiswechsel) und der Wechsel der Krankenkasse ermöglicht. In beiden Fällen wird künftig eine Neuplanung an die Krankenkasse versendet.
Hier wurden im Bereich der Planung zahlreiche neue Anamnese-, Diagnose- und Therapieschlüssel eingeführt, um die Planung weiter zu präzisieren und die Erfassung der Plantexte zu vereinfachen. Bei Wechsel des Patienten in eine andere Praxis wurde die Beantragung in elektronischer Form implementiert.
Hier wird der Wechsel des Patienten in eine andere Praxis ermöglicht, z.B. wegen Umzug. Auch die Regelungen für einen Krankenkassenwechsel nach einem erfolgten Behandler(ZA)-Wechsel wurden präzisiert, um bisherige administrative Hürden zu überwinden. Bei der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) gibt es ebenfalls klare Vorgaben im Falle eines Behandler- und/oder Krankenkassenwechsels.
Telematik
Wird nach dem Herunterladen und Speichern einer KIM-E-Mail der Patient erst nachträglich zugeordnet, wird jetzt auch in diesem Fall ein Eintrag (Dokumentation) zum Patienten in der Behandlungserfassung erzeugt.
PAR
Liegt ein genehmigter PAR-Plan vor, erhalten Sie mit Eingabe der o. a. Leistungen einen entsprechenden Hinweis, um etwaige Regressionsansprüche zu vermeiden.
Füllungstherapie § 28
Hier wird das Formular §8 Abs. 7 BMV-Z (Vereinbarung einer Privatbehandlung für GKV-Patienten) zur Verfügung gestellt.
TSE-Kassenbuch
Aus Gründen der Datensparsamkeit wird auf der TSE-Quittung künftig nicht mehr der Name des Bedieners (angemeldeter Benutzer) ausgegeben. Diese Angabe ist nicht ausdrücklich für TSE-Quittungen vorgeschrieben und eher für Quittungen in der Gastronomie vorgesehen.
Z1-Datensicherung
Die Z1-Datensicherung wurde um die Option „Datenbanktest vor der Sicherung durchführen“ erweitert. Damit wird sichergestellt, dass die Datenbank regelmäßig überprüft wird und Sie rechtzeitig über evtl. Inkonsistenzen informiert werden. Diese können z.B. durch einen Absturz Ihres Servers entstehen.
Ausgabe der Planart bei einer Ankaufanfrage
Auf vielfachen Wunsch wird bei einer Ankaufanfrage jetzt auch die zugehörige Planart mit ausgegeben. Dadurch ist gleich ersichtlich, ob es sich bei der Planung um eine Regelversorgung, eine GAV- oder eine AAV-Planung handelt. Bei AAV-Planungen wird ab sofort der Gesamtbetrag der Planung in der Ankaufanfrage berücksichtigt.
Die Neuerungen für CGM Z1 im Überblick
Liebe Z1-Anwender,
gerne möchten wir Ihnen eine Vorschau auf die Neuerungen bieten, die Sie in der Z1-Version 2.89 erwarten können, welche im Dezember ausgeliefert wird.
Ist die Version abrechnungsrelevant: NEIN
Monatsabrechnungen ab 01.01.2025
Für alle Monatsabrechnungen ab dem 01.01.2025 (Leistungsbereiche ZE/PAR/KBR) ist die Z1-Version 2.89 vorab zu installieren.
Anpassung der BEMA-Nr. 13 (gültig ab 01.01.2025)
Ab 01.01.2025 entfallen die Füllungsleistungen 13e-h (f1k-f4k) im Seitenzahnbereich aufgrund des grundsätzlichen Verbots von Dentalamalgam. Die Bewertungspunkte für die BEMA-Leistungen 13a-d (f1-f4) wurden angehoben. Die DTA-Abrechnungsmodule der KZBV berücksichtigen dies ab dem 01.01.2025.
Neue Festzuschüsse (gültig ab 01.01.2025)
Ab 01. Januar 2025 werden beim Erstellen von neuen ZE-Planungen / Reparaturen die neuen Festzuschussbeträge sowie der ebenfalls ab 01.01.2025 neue ZE-Punktwert (1,1304) berücksichtigt.
EBZ
Hier wird bei der Beantragung der Wechsel des Zahnarztes (Praxiswechsel) und der Wechsel der Krankenkasse ermöglicht. In beiden Fällen wird künftig eine Neuplanung an die Krankenkasse versendet.
Hier wurden im Bereich der Planung zahlreiche neue Anamnese-, Diagnose- und Therapieschlüssel eingeführt, um die Planung weiter zu präzisieren und die Erfassung der Plantexte zu vereinfachen. Bei Wechsel des Patienten in eine andere Praxis wurde die Beantragung in elektronischer Form implementiert.
Hier wird der Wechsel des Patienten in eine andere Praxis ermöglicht, z.B. wegen Umzug. Auch die Regelungen für einen Krankenkassenwechsel nach einem erfolgten Behandler(ZA)-Wechsel wurden präzisiert, um bisherige administrative Hürden zu überwinden. Bei der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) gibt es ebenfalls klare Vorgaben im Falle eines Behandler- und/oder Krankenkassenwechsels.
Telematik
Wird nach dem Herunterladen und Speichern einer KIM-E-Mail der Patient erst nachträglich zugeordnet, wird jetzt auch in diesem Fall ein Eintrag (Dokumentation) zum Patienten in der Behandlungserfassung erzeugt.
PAR
Liegt ein genehmigter PAR-Plan vor, erhalten Sie mit Eingabe der o. a. Leistungen einen entsprechenden Hinweis, um etwaige Regressionsansprüche zu vermeiden.
Füllungstherapie § 28
Hier wird das Formular §8 Abs. 7 BMV-Z (Vereinbarung einer Privatbehandlung für GKV-Patienten) zur Verfügung gestellt.
TSE-Kassenbuch
Aus Gründen der Datensparsamkeit wird auf der TSE-Quittung künftig nicht mehr der Name des Bedieners (angemeldeter Benutzer) ausgegeben. Diese Angabe ist nicht ausdrücklich für TSE-Quittungen vorgeschrieben und eher für Quittungen in der Gastronomie vorgesehen.
Z1-Datensicherung
Die Z1-Datensicherung wurde um die Option „Datenbanktest vor der Sicherung durchführen“ erweitert. Damit wird sichergestellt, dass die Datenbank regelmäßig überprüft wird und Sie rechtzeitig über evtl. Inkonsistenzen informiert werden. Diese können z.B. durch einen Absturz Ihres Servers entstehen.
Ausgabe der Planart bei einer Ankaufanfrage
Auf vielfachen Wunsch wird bei einer Ankaufanfrage jetzt auch die zugehörige Planart mit ausgegeben. Dadurch ist gleich ersichtlich, ob es sich bei der Planung um eine Regelversorgung, eine GAV- oder eine AAV-Planung handelt. Bei AAV-Planungen wird ab sofort der Gesamtbetrag der Planung in der Ankaufanfrage berücksichtigt.