Der Zugriff auf die ePA und die Art, wie dieser verlängert werden kann, ist wie folgt:
- Vor Ort in der Einrichtung wird automatisch für 90 Tage berechtigt (Apotheken 3 Tage).
- Die Berechtigungsdauer ist vor Ort durch die Einrichtung nicht änderbar.
- Der Versicherte oder sein Vertreter kann über die ePA-App von 1 Tag bis Unendlich berechtigen sowie bestehende Berechtigungen (die vor Ort durch Stecken der eGK erzeugt wurden) beliebig in der Dauer verändern.
Also längere Dauern als 90 Tage nur über die App.
Technisch wird eine Verbindung zur TI über eine SMC-B Pflege in irgendein KT in der Einrichtung benötigt. Die eGK kann dann in irgendeinem KT der Einrichtung gesteckt werden.
In der Praxis bedeutet das, dass bei Einzug eines Klienten, die eGK gesteckt wird, um den eML oder eMP des Klienten in das Primärsystem zu laden und aktuell zu halten.
Dann beginnt der Prozess, der ePA Freischaltung über die 90 Tage hinaus. Die Praxis wird zeigen, dass dies immer über einen (amtlichen) Vertreter passieren wird, da unser Klient in der Regel (noch nicht) über ein mobiles Endgerät verfügt. Auf dies sollte schon bei Ausfertigung des Versorgungsvertrages hingewiesen werden, da ansonsten höhere Verwaltungsaufwände auf die Einrichtung zukommen.