Das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) bildet die rechtliche Basis für die Anbindung der Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI). Zunächst ist der Anschluss noch nicht verpflichtend, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Finanzierungsvereinbarung TI wurde von allen Kostenträgern unterschrieben. Sie können die Anträge auf Förderung zur Teilnahme an der TI nach der fertiggestellten Installation und Konfiguration aller TI-Komponenten in Ihrem Haus stellen.
Die Telematikinfrastruktur in der Reha ist mehr als Konnektoren, Kartenterminals und Co. Mit der Anbindung an die Telematikinfrastruktur werden sich die Arbeitsabläufe in Rehakliniken verändern. So kommt es mit Einführung des Versichertendatenmanagements durch die TI zu Neuerungen in der Patientenaufnahme. Aber auch beim Entlassmanagement (u. a. durch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (eAU) und seit 01.01.2024 die Einführung des eRezepts), sowie in der sektorenübergreifenden Kommunikation gilt es, die bestehenden Prozesse intelligent mit den TI-Fachanwendungen zu verknüpfen.
Gemeinsam gestalten wir Ihren Weg in die TI unkompliziert und gut.