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Das CGM KIM 1.5 Upgrade

Alle TI-Komponenten und TI-Services werden nach den Vorgaben der gematik entwickelt und von der gematik zum Einsatz in der TI für einen bestimmten Zeitraum zugelassen. Seit der Einführung von CGM KIM ist die Version 1.0 aktuell. 

Am 30. September 2024 läuft die gematik-Zulassung für das CGM KIM-Clientmodul für KIM 1.0 ab. 
Ab Oktober 2024 darf ausschließlich die Nachfolgeversion, das CGM KIM-Clientmodul für KIM 1.5, verwendet werden.

 

Was ist neu?

Unterstützung größerer Nachrichten

Bei KIM 1.0 ist die maximale Nachrichtengröße auf 25 MB begrenzt. Mit KIM 1.5 erweitert sich die maximale Größe einer KIM-Nachricht auf 500 MB. Dadurch können nun auch größere Datenmengen via KIM, wie z. B. Röntgenbilder, versendet werden.

Verwaltung von Abwesenheitsnachrichten

Leistungserbringer, die ein CGM Primärsystem nutzen, haben nun die Möglichkeit, noch komfortabler eine Abwesenheitsnotiz für ihr KIM-Postfach direkt in der Primärsoftware zu hinterlegen. Ist diese aktiviert, wird automatisch eine Abwesenheitsnotiz an den Sender der KIM-Nachricht geschickt.

Multikonnektorfähigkeit

Mit der Einführung von KIM 1.5 wird die Verbindung zu mehreren Konnektoren unterstützt. Dadurch ist es möglich, im CGM KIM-Clientmodul mehrere Konnektoren zu verwalten und KIM-Nachrichten mit Hilfe von mehreren Konnektoren und den entsprechenden Karten (z. B. SMC-B) zu versenden und abzurufen.

Vereinfachte Konfiguration des Clientmoduls 

Für Kunden mit CGM-Arzt- oder Zahnarztsoftware ist die Einrichtung und Konfiguration des Clientmoduls vereinfacht, da das CGM KIM-Clientmodul für KIM 1.5 noch tiefer in das Primärsystem integriert ist, so dass alle Konfigurationen im Clientmodul durch das CGM-Primärsystem gesteuert werden und nicht nochmal separat im Clientmodul hinterlegt werden müssen.


So kommt das Upgrade in Ihre Institution

Die Umstellung auf CGM KIM 1.5 erfolgt bei den meisten CGM-Primärsystemen automatisch im Rahmen des Quartalsupdates. Wann und wie die Migration in Ihrem System erfolgt sowie weitere relevante Informationen zu den Voraussetzungen für eine automatische Migration entnehmen Sie bitte den folgenden Informationsseiten zu den Primärsystemen:

Bitte wählen Sie Ihre Primärsoftware

CGM MEDISTAR

Klicken Sie bitte hier 

CGM TURBOMED

Klicken Sie bitte hier

CGM ALBIS

Klicken Sie bitte hier

CGM M1 PRO

Klicken Sie bitte hier

DATA VITAL

Klicken Sie bitte hier

CGM Z1/CGM Z1.PRO

Klicken Sie bitte hier

CGM XDENT

Klicken Sie bitte hier

CHREMASOFT

Klicken Sie bitte hier

SONSTIGE PRIMÄRSOFTWARE

Klicken Sie bitte hier

WINAPO® ux/WINAPO® 64

Klicken Sie bitte hier

LinuDent

Klicken Sie bitte hier

FAQ

Was ist KIM 1.5?

KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist eine von der gematik spezifizierte TI-Anwendung; sie ermöglicht den sicheren elektronischen Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Leistungserbringern und Institutionen. Mit KIM können Nachrichten und Dokumente wie z.B. elektronische Arztbriefe, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Befunde sicher verschickt werden.
KIM 1.5 ist die Weiterentwicklung von KIM 1.0. Die TI-Anwendung KIM wird nach den gematik-Spezifikationen entwickelt und enthält in der Version KIM 1.5 Weiterentwicklungen wie den Versand von größeren Nachrichten.

Muss ich CGM KIM 1.5 bestellen?

Nein, eine Bestellung ist nicht erforderlich. Ärzte und Zahnärzte mit CGM-Primärsystem werden im Zuge des nächsten Updates automatisch auf CGM KIM 1.5 migriert. Apotheken, die das Warenwirtschaftssystem WINAPO® ux und WINAPO® 64 nutzen, werden proaktiv von ihrem Dienstleister vor Ort CGM LAUER kontaktiert, der die Migration im Rahmen eines Fernwartungseinsatzes vornimmt. CGM KIM-Kunden mit einem Nicht-CGM-Primärsystem wenden sich für die Migration bitte an ihren Dienstleister vor Ort.

Welche technischen Anforderungen müssen erfüllt sein, damit ich die neuen Funktionen von CGM KIM 1.5 nutzen kann?

Prozessor / CPU: 
Intel x86 Architektur mit 2 GHz (32-Bit oder 64-Bit)

Betriebssystem: 
Ab Windows 10 und aktueller
Ab Windows Server 2016 und aktueller
Aktuelle Versionen von Linux und MAC (macOS)

Festplattenspeicher: 
Mindestens 250 MB

Arbeitsspeicher:
Mindestens 1 GB freier Arbeitsspeicher bei Versand von kleinen KIM-Nachrichten (bis 200 MB). Mindestens 2 GB bei Versand von großen KIM-Nachrichten (zwischen 200 und 500 MB).
Bei gleichzeitigem Versand/Empfang von KIM-Nachrichten erhöht sich der Arbeitsspeicherbedarf entsprechend.

Auflösung:
Monitor mit mindestens 800 x 600 oder höher 

Warum muss die Migration auf CGM KIM 1.5. durchgeführt werden?

Die Migration auf CGM KIM 1.5 muss verpflichtend durchgeführt werden, da die gematik-Zulassung der Version KIM 1.0 zum 30. September 2024 endet.
Nur mit CGM KIM 1.5 ist sichergestellt, dass ab Oktober 2024 KIM-Nachrichten (z. B. elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) versendet und empfangen werden können, denn die Verwendung von TI-Komponenten und TI-Services ohne Zulassung ist nicht gestattet. Die gematik als verantwortlicher Betreiber der Telematikinfrastruktur kann anordnen, dass der Funktionsumfang von TI-Services ohne Zulassung eingeschränkt wird. 
Nicht mehr aktuelle bzw. nicht mehr zugelassene Firmwareversionen stellen ein gravierendes Sicherheitsrisiko dar. TI-Komponenten und -Anwendungen müssen daher jederzeit dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und der Informationssicherheit in der TI umfassend genügen. 

Welche Auswirkungen hat die Migration auf CGM KIM 1.5 für mich bei der Nutzung von CGM KIM?

Mit der Migration auf CGM KIM 1.5 profitiert der Kunde von neuen Funktionen wie dem Versand von größeren Nachrichten bis 500 MB oder der komfortableren Verwaltung von Abwesenheitsnachrichten. Für Kunden mit CGM-Primärsystem ist die Einrichtung und Konfiguration des Clientmoduls vereinfacht, da KIM 1.5 noch tiefer ins Primärsystem integriert ist, sodass alle Konfigurationen im Clientmodul durch das CGM-Primärsystem gesteuert werden und nicht mehr separat mittels CGM KIM ASSIST im Clientmodul hinterlegt werden müssen.
Aus technischen Gründen hat die gematik die maximale KIM-Nachrichtengröße bei KIM 1.5 auf 15 MB begrenzt, wenn der Empfänger noch KIM 1.0 verwendet oder den Empfang größerer Nachrichten nicht erlaubt hat. Für größere Nachrichten (> 15 MB) muss der Empfänger Ihrer KIM-Nachricht die Option für große Nachrichten (Funktion: 1.5+) für die empfangende KIM-Adresse aktiviert haben.

Darüber hinaus bewirkt die Migration auf KIM 1.5 jedoch keine weiteren Veränderungen bei der Nutzung von KIM oder an der Benutzeroberfläche, sodass KIM-Nachrichten wie gewohnt verschickt und empfangen werden können.

Woran erkenne ich, ob meine Institution bereits auf CGM KIM 1.5 migriert wurde?

Es gibt mehrere Möglichkeiten zu erkennen, ob das CGM KIM 1.5 Clientmodul installiert ist.

Windows Menü „Apps und Features”
Rufen Sie das Windows Menü „Apps“ auf. Suchen Sie in der Liste der installierten Apps nach „KIM“. Wird dort „CGM KIM 1.5“ angezeigt, so ist das CGM KIM 1.5 Clientmodul installiert.

Windows-Dienste
Rufen Sie die Windows „Dienste“ auf und suchen Sie in der Liste der Dienste nach „CGM KIM 1.5 Clientmodul“. Wird dort „CGM KIM 1.5 Clientmodul“ angezeigt, so ist das CGM KIM 1.5 Clientmodul installiert.

Bis wann muss auf CGM KIM 1.5 umgestellt sein, damit ich CGM KIM weiter nutzen kann?

Die Migration muss bis zum 30. September 2024 durchgeführt werden, da ab Oktober 2024 die Zulassung für KIM 1.0 erlischt. Die Verwendung von TI-Komponenten und TI-Services ohne Zulassung ist nicht gestattet. Die gematik als verantwortlicher Betreiber der Telematikinfrastruktur kann anordnen, dass der Funktionsumfang von TI-Services ohne Zulassung eingeschränkt wird. 

Was passiert, wenn ich nicht auf CGM KIM 1.5 umstelle?

Ab Oktober 2024 kann nur noch mit CGM KIM 1.5 sichergestellt werden, dass KIM-Nachrichten versendet und empfangen werden können, da ab Oktober 2024 die Zulassung für KIM 1.0 erlischt. Die Verwendung von TI-Komponenten und TI-Services ohne Zulassung ist nicht gestattet. Die gematik als verantwortlicher Betreiber der Telematikinfrastruktur kann anordnen, dass der Funktionsumfang von TI-Services ohne Zulassung eingeschränkt wird. Besteht die Möglichkeit zum Senden und Empfangen von KIM-Nachrichten nicht, muss eine Reduzierung oder Streichung der TI-Pauschale in Kauf genommen werden.

Wird durch die Migration auf CGM KIM 1.5 die TI-Anbindung in meiner Institution unterbrochen?

Nein, die TI-Anbindung wird nicht unterbrochen, jedoch ist es möglich, dass der KIM-Dienst kurzzeitig nicht zur Verfügung steht. Die TI-Anbindung selbst ist hiervon nicht betroffen.

Ist für die Migration auf CGM KIM 1.5 ein Technikereinsatz erforderlich?

Ärzte sowie Zahnärzte, die ein Primärsystem der CGM nutzen (CGM ALBIS, CGM TURBOMED, CGM M1 PRO, DATA VITAL, CGM MEDISTAR, CGM Z1, CGM Z1.PRO, CHREMASOFT) werden bzw. wurden automatisch im Rahmen eines Quartalsupdates auf CGM KIM 1.5 migriert. Ein Technikereinsatz ist in der Regel nicht erforderlich. In Ausnahmefällen, wenn z. B. die Voraussetzungen für die automatische Migration nicht gegeben sind, muss Ihr Dienstleister vor Ort (DVO) tätig werden. Dies erfordert in der Regel einen Fernwartungseinsatz.

Bei Apotheken, die das Warenwirtschaftssystem von CGM LAUER nutzen, wird die Migration auf CGM KIM 1.5 im Rahmen eines Fernwartungseinsatzes vorgenommen. Ein Technikereinsatz vor Ort ist nicht erforderlich.

CGM KIM Kundinnen und Kunden, die kein Primärsystem der CGM nutzen, kontaktieren bitte ihren Dienstleister vor Ort, um die Migration auf KIM 1.5 zu planen. In Abhängigkeit von den individuellen Gegebenheiten in der Institution wird die Migration per Fernwartung oder im Rahmen eines Vor-Ort-Einsatzes vorgenommen.

Kann ich mit CGM KIM 1.5 weiterhin mit Leistungserbringern kommunizieren, die noch nicht auf KIM 1.5 migriert wurden?

Grundsätzlich ist es möglich, dass KIM-Nutzer mit unterschiedlichen KIM-Versionen miteinander kommunizieren. Die Kommunikation mit Nutzern älterer KIM-Versionen ist jedoch eingeschränkt, da neue Funktionen aus KIM 1.5 wie das Versenden großer Anhänge nur möglich sind, wenn Absender und Empfänger bereits auf KIM 1.5 migriert wurden.

Erhalte ich eine Förderung für die Umstellung auf CGM KIM 1.5?

Seit dem 01.07.2023 erhalten Institutionen eine angepasste monatliche TI-Pauschale, aus der auch KIM 1.5 zu finanzieren ist. Eine separate Finanzierung gibt es nicht. Weitere Informationen zur TI-Pauschale finden Sie auf unserer Seite zur TI-Pauschale.

Hat es Auswirkungen auf meine TI-Pauschale, wenn ich nicht auf CGM KIM 1.5 migriere?

KIM gehört zu den notwendigen Anwendungen zum Erhalt der vollen TI-Pauschale. Mit Ablauf der KIM 1.0 Zulassung, d. h. ab Oktober 2024 kann nur noch mit CGM KIM 1.5 sichergestellt werden, dass KIM-Nachrichten versendet und empfangen werden können. Können keine KIM-Nachrichten mehr versendet oder empfangen werden, fehlt mindestens eine der benötigten Anwendungen, was zu einer Reduzierung der TI-Pauschale um 50 Prozent führt. Sollte bereits eine andere Anwendung fehlen, wird keine TI-Pauschale ausgezahlt. Weiterführende Informationen zur TI-Pauschale finden Kunden auf unserer Seite zur TI-Pauschale.

CGM-Expertin informiert Kunden zum CGM KIM 1.5-Upgrade.
Sie haben Fragen zum CGM KIM 1.5-Upgrade? Wir beantworten Ihnen diese gerne.

Praxen können sich bei weiteren Fragen gerne direkt an ihren Dienstleister vor Ort (DVO) unter der Telefonnummer +49 (0) 800 - 533 2829 wenden.

Für Apotheken steht unser CGM Servicecenter unter der Telefonnummer 
+49 (0) 261 – 8000 2323 zur Verfügung.

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