Die Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie soll bei Patientinnen und Patienten mit oraler Antitumortherapie die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessern und potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkennen und lösen bzw. verhindern. Diese pharmazeutische Dienstleistung umfasst die bei der Medikationsberatung beschriebenen Leistungen. Bei Bedarf erfolgt zudem zwei bis sechs Monate später ein weiteres Gespräch, um die Therapietreue unter Berücksichtigung der Besonderheiten der oralen Antitumortherapie zu stärken und mögliche Probleme zu erkennen.
Versicherte mit einer ambulanten oralen Antitumortherapie sowie Versicherte, die eine weitere ärztlich verordnete orale Antitumortherapie als ambulante Folgetherapie beginnen (Neuverordnung eines Antitumortherapeutikums).
Die Beratung darf einmalig im ersten halben Jahr nach Beginn der oralen Antitumortherapie durchgeführt werden. Das gleiche gilt bei Folgetherapie.
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Medikationsberatung bei oraler Antitumortherapie.
Vergütung | Sonder-PZN |
90,– € netto | 17716820 |
Hinweis: Bei erneuter Betreuung nach zwei bis sechs Monaten (zugeschnitten auf die ambulante immunsuppressive Therapie) kann eine Vergütung von 17,55 € mit der Sonder-PZN 17716837 abgerechnet werden.
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Diese pharmazeutische Dienstleistung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit den erforderlichen Kenntnissen erbracht werden. Um diese Kenntnisse zu erlangen, muss eine Fortbildung erfolgreich absolviert werden.
Informationen zu der notwendigen Fortbildung erhalten Sie bei der ABDA.