Mit der Pharmazeutischen Betreuung von Organtransplantierten sollen bei Patientinnen und Patienten nach Organtransplantation die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) verbessert und potentielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Diese pharmazeutische Dienstleistung besteht aus den bei der Medikationsberatung beschriebenen Leistungen. Bei Bedarf erfolgt zudem zwei bis sechs Monate später ein weiteres Gespräch, um die Therapietreue zu stärken und mögliche Probleme mit der immunsuppressiven Medikation zu erkennen.
Versicherte nach Organtransplantation, die mit einer immunsuppressiven Therapie ambulant beginnen oder deren immunsuppressive Therapie sich aufgrund einer Neuverordnung eines Immunsuppressivums ändert.
Die Beratung darf einmalig im ersten halben Jahr nach Organtransplantation bzw. Therapieänderung durchgeführt werden.
Die Abrechnung erfolgt per Sonderbeleg pharmazeutische Dienstleistungen (SB-pDL) über den Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands (DAV) mit der Sonderkennzeichnung Erweiterte Medikationsberatung bei immunsuppressiver Therapie.
Vergütung | Sonder-PZN |
90,– € netto | 17716843 |
Hinweis: Bei erneuter Betreuung nach zwei bis sechs Monaten (zugeschnitten auf die ambulante immunsuppressive Therapie) kann eine Vergütung von 17,55 € mit der Sonder-PZN 17716866 abgerechnet werden.
Um die pharmazeutischen Dienstleistungen abrechnen zu können und relevante Informationen zum Beispiel mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen, müssen Kundinnen und Kunden einige Dokumente unterzeichnen:
Die ABDA bietet im passwortgeschützten Mitgliederbereich ihrer Website all diese Formulare als Vordrucke zum Download an.
Diese pharmazeutische Dienstleistung darf nur von einer Apothekerin oder einem Apotheker mit den erforderlichen Kenntnissen erbracht werden. Um diese Kenntnisse zu erlangen, muss eine Fortbildung erfolgreich absolviert werden.
Informationen zu der notwendigen Fortbildung erhalten Sie bei der ABDA.