CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen
Apps auf Rezept können Sie mit dem App Verordnungscenter und CGM-Praxissoftware unkompliziert verordnen
Apps auf Rezept können Sie mit dem App Verordnungscenter und CGM-Praxissoftware unkompliziert verordnen

APP VERORDNUNGSCENTER

  • kostenfrei für Ihre CGM-Praxissoftware
  • Rezeptausstellung mit wenigen Klicks
  • extrabudgetäre Verordnung

APP VERORDNUNGSCENTER für DiGA

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder Apps auf Rezept, eröffnen vielfältige Optionen der Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten. Digitale Helfer unterstützen bei Erkennung und Behandlung von Krankheiten und helfen den Patienten bei einer selbstbestimmten, gesundheitsförderlichen Lebensführung.

DiGA Verordnung für CGM-Praxissoftware

Das kostenlose  APP VERORDNUNGSCENTER in Ihrer CGM Praxis-Software (CGM ALBIS, CGM TURBOMED, CGM M1 Pro, CGM MEDISTAR) hilft Ihnen, die relevanten Anwendungen für Ihren Patienten zu finden und ein Rezept für die jeweilige digitale Gesundheitsanwendung auszustellen. Eine DiGA kann also mit wenigen Klicks und extrabudgetär verordnet werden.

Um DiGA aus Ihrer CGM-Praxissoftware verordnen zu können, muss das APP VERORDNUNGSCENTER kostenfrei freigeschaltet werden. 

Hinterlassen Sie gerne Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns für die kostenlose Freischaltung bei Ihnen.
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder

APP VERORDNUNGSCENTER – immer die passende App

Digitale Helfer werden immer stärker in die Gesundheitsversorgung eingebunden. Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) haben gesetzlich Krankenversicherte bereits heute einen Leistungsanspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Dabei handelt es sich meist um Smartphone-Apps. Sie werden vom Patienten selbst genutzt und unterstützen die Heilung oder eine gesundheitsförderliche Lebensführung.

Gute Gründe für das APP VERORDNUNGSCENTER

Digitale Unterstützung

Digitale Gesundheitsanwendungen helfen Ihren Patienten, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen, sie besser zu verstehen und gesundheitsfördernd zu leben.

Einfache Anwendung

Fallbezogen werden Ihnen relevante Apps vorgeschlagen. Die Verordnung selbst ist mit wenigen Klicks erledigt.

Patientenbindung

Bieten Sie einen zeitgemäßen Service: Viele Menschen nutzen heute schon Apps wie Schrittzähler, um Gesundheitsvorsorge zu treffen.

Fallbezogene DiGA-Vorschläge

DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse. Somit können sie verschrieben und zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Hierbei hilft Ihnen das APP VERORDNUNGSCENTER ganz konkret. Nutzen Sie eine Praxissoftware von CGM, profitieren Sie doppelt. Abhängig von der Indikation des Patienten schlägt Ihnen das System relevante Apps vor. Die Verordnung bedeutet somit keinen Mehraufwand.

 

APP VERORDNUNGSCENTER – häufig gestellte Fragen

Wie aufwändig ist es, DiGA zu verschreiben?

Mit unserem APP VERORDNUNGSCENTER geschieht die Verschreibung von DiGA im Handumdrehen. Relevante Apps werden auf Basis von Diagnosen und Befunden vorgeschlagen. Zu jeder App auf Rezept kann dem Patienten ein Infoblatt ausgedruckt und mitgegeben werden. Auf diesem Beiblatt erhält der Patient alle Informationen zum Abrufen der DiGA.

Werden DiGA auf mein KV-Budget angerechnet?

Die Verschreibung von DiGA belastet das KV-Budget nicht. Die GKV trägt die Kosten extrabudgetär.

Kann die Verordnung der App auf Rezept abgerechnet werden?

Für das Verordnen einer digitalen Gesundheitsanwendung, die dauerhaft im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind, erhalten Sie für Patienten und Patientinnen rückwirkend zum 1. Januar 2021 eine Vergütung (GOP 01470).

Wird eine Dateneinverständniserklärung von den Patienten benötigt?

Der Verschreibungs- und Verordnungsprozess ist anonym und unverbindlich. Personenbezogene Daten werden nicht weitergegeben. Eine Einverständniserklärung ist somit nicht erforderlich.

Fragen zum Verordnungsprozess? Dann nehmen Sie Kontakt auf.
APP VERORDNUNGSCENTER Kundenservice
APP VERORDNUNGSCENTER Kundenservice
Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder
Die nächsten Veranstaltungen
Smartphone mit Stethoskop

Neues BMG-Digitalisierungsgesetz – das steckt dahinter