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Implantateregister Deutschland (IRD) für CGM CLINICAL Kunden

Datum: 18.06.2024

Das Implantateregister Deutschland (IRD) soll die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung der Patienten mit Implantaten verbessern. Rechtliche Grundlage sind das Implantateregistergesetz (IregG) und die Implantateregister-Betriebsverordnung (IRegBV). 

Der Countdown läuft: Am 1. Juli 2024 werden die ersten Meldungen an das Implantateregister Deutschland für Brustimplantate verpflichtend. Am 1. Januar 2025 folgt dann der Bereich Endoprothesen für Hüfte und Knie. Die Meldung erfolgt zwingen über die Telematikinfrastruktur (TI). In unserem Webinar „Implantatregister Deutschland (IRD) für CGM CLINICAL Kunden“ am 18. Juni 15.30 Uhr erfahren Sie, wie der Meldevorgang im Detail abläuft und wie das Zusammenspiel mit CGM CLINICAL aussieht.

 

Inhalte Webinar:

  • Kurze Einführung in die Thematik
  • Darstellung der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten
  • Möglichkeiten der verpflichtenden Registermeldung
  • Einbinden der Meldebestätigung in CGM CLINICAL und Rolle der Meldebestätigung im Datenaustausch/Abrechnung
  • Ausblick auf kommende Entwicklungen im IRD

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