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Hand mit Euro-Zeichen: Förderung Telematikinfrastruktur ändert sich.

Aktuelle Regelung zur TI-Pauschale

Gesundheitsdienstleister wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und weitere Leistungserbringer erhalten eine monatliche TI-Pauschale. Die Höhe dieser Pauschale wird anhand verschiedener Kriterien wie dem Ausstattungsgrad, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und anderen relevanten Faktoren festgelegt.

Weitere Details zur Neuregelung erhalten Sie auf dieser Seite.

Informationen zur TI-Förderung

Förderung der TI-Anbindung neu geregelt

TI-Anbindung und Betrieb werden über eine monatliche TI-Pauschale gefördert

Das E-Health-Gesetz sieht vor, dass TI-Teilnehmerinnen und TI-Teilnehmer bei der Anbindung und Wartung der Telematikinfrastruktur finanziell unterstützt werden. Mit der Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) wurde eine Umstellung der TI-Finanzierung beschlossen und in § 378 SGB V verankert.

Seit 1. Juli 2023 erhalten Praxen und weitere Institutionen eine monatliche TI-Pauschale, abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und Zeitpunkt des Konnektorentauschs. Auch bei den Apotheken sind Änderungen vorgesehen. Im Wesentlichen gibt es hier ab dem Stichtag drei TI-Pauschalen, die sich nach Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln der Apotheke unterscheiden. Die Festlegung der TI-Pauschalen erfolgte durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung. Einmalförderungen gibt es nicht mehr.

Informationen zur TI-Förderung ab 1.Juli 2023

Erhöhung der TI-Pauschale ab 01. Januar 2025

Zum 1. Januar hat sich die TI-Pauschale entsprechend der Veränderung des Orientierungswertes (§ 10 Abs. 2 der TI-Festlegung) erhöht. Die seitdem geltenden Summen sind kursiv dargestellt in den Tabellen enthalten.

TI-Pauschalen für Vertragszahnärzte, Vertragsärzte und Psychotherapeuten ab 1. Januar 2024/ 1. Januar 2025

TI-Pauschale 1
TI-Pauschale 2
TI-Pauschale 3

Bedingungen:

  • Noch keine Erstausstattung oder Erstausstattung erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021  
  • Konnektor wurde noch nicht getauscht oder Tausch erfolgte bereits vor dem 1. Januar 2021 
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der PraxisHöhe der monatlichen TI-Pauschale
2024/2025

Reduzierung der TI-Pauschale 
auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt*

2024/2025

bis zu 3246,93 €/256,44 €123,47 €/128,22 €
mehr als 3 bis zu 6293,67 €/304,98 €146,83 €/152,48 €
mehr als 6 bis zu 9336,37 €/349,32 €168,18 €/174,66 €
mehr als 9336,37 €/349,32 € plus 29,70 €/30,84 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte**168,18 €/174,66 € plus 14,85 €/15,42 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief (nur Ärzte und Psychotherapeuten) und E-Rezept.

**Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 366,07 Euro/380,16 Euro, mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 395,77 Euro/411 Euro und mit 16, 17 oder 18 von 425,47 Euro/441,84 Euro usw.

Bedingungen:

  • Erstausstattung erfolgte nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach der Erstausstattung reduziert – ab dem 31. Monat erhalten Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der PraxisHöhe der monatlichen TI-Pauschale
2024/2025
Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt*
2024/2025
bis zu 3136,74 €/142,01 €68,37 €/71,00 €
mehr als 3 bis zu 6148,81 €/154,54 €74,41 €/77,28 €
mehr als 6 bis zu 9156,85 €/162,89 €78,43 €/81,45 €
mehr als 9156,85 €/162,89 € plus 14,85 €/15,42 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte**78,43 €/81,45 € plus 7,43 €/7,72 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief (nur Ärzte und Psychotherapeuten) und  E-Rezept.

**Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 171,70 Euro/178,31 Euro, mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 186,55 Euro/193,73 Euro und mit 16, 17 oder 18 von 201,40 Euro/209,15 Euro usw.

Bedingungen:

  • Konnektor wurde nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Juli 2023 getauscht 
  • Alle TI-Anwendungen sind installiert
  • Die Pauschale wird für 30 Monate nach dem Konnektortausch reduziert – ab dem 31. Monat erhalten die Praxen die TI-Pauschale 1
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der PraxisHöhe der monatlichen TI-Pauschale
2024/2025
Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt*
2024/2025
bis zu 3207,13 €/215,11 €103,57 €/107,56 €
mehr als 3 bis zu 6252,13 €/261,84 €126,06 €/130,91 €
mehr als 6 bis zu 9293,10 €/304,39 €146,55 €/152,19 €
mehr als 9293,10 €/304,39 € plus 29,70 €/30,84 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte**146,55 €/152,19 € plus 14,85 €/15,42 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte

*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief (nur Ärzte und Psychotherapeuten)  und E-Rezept.

**Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 322,80 Euro/335,23 Euro , mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 352,50 Euro /366,07 Euro und mit 16, 17 oder 18 von 382,20 Euro/396,91 Euro usw. 

TI-Pauschalen für Apotheken ab  1. Januar 2024/ 1. Januar 2025

Für Apotheken gibt es drei TI-Pauschalen, die sich nach der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln unterscheiden.

Apotheken erhalten die volle TI-Pauschale, wenn sie entweder noch keine Erstausstattung besitzen oder diese vor dem 1. Januar 2021 erfolgt ist. 

Volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen):

0–19.999 GKVRx20.000–39.999 GKVRx ab 40.000 GKVRx

205,99 € (2024)

213,93 € (2025) 

242,84 € (2024)

252,18 € (2025)

279,69 € (2024)

290,45 € (2025)

Für Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:

0–19.999 GKVRx20.000–39.999 GKVRxab 40.000 GKVRx

102,99 € (2024)

106,96 (2025)

121,42 € (2024)

126,09 € (2025)

139,84 € (2024)

142,11 € (2025)

Wenn die Apotheke bis zum 30.06.2023 an die TI angeschlossen wurde und die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurückliegt und eine Anwendung fehlt, wird die Pauschale noch einmal halbiert.

Die doppelt reduzierte monatliche TI-Pauschale beträgt in diesen Fällen:

0–19.999 GKVRx20.000–39.999 GKVRxab 40.000 GKVRx

 51,50 € (2024)

53,48 € (2025)

60,71 € (2024)

63,05 € (2025)

69,92 € (2024)

73,61 € (2025)

Die TI-Pauschalen können gekürzt werden, wenn TI-Anwendungen fehlen. Wenn eine TI-Anwendung fehlt, erfolgt eine Kürzung um 50%, ab zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale bezahlt.
FFolgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: eMP, ePA, E-Rezept und KIM.

Hinweis: Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Apotheken sind noch nicht offiziell von dem Deutschen Apothekenverband veröffentlicht.

TI-Pauschalen für Physiotherapeuten ab 1. Januar 2024/1. Januar 2025

Die monatliche Grundpauschale für physiotherapeutische Praxen beträgt seit dem 1. Januar 2025 207,93 € pro Praxis (2024: 200,22 € und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,77 € (2024: 7,48 €).

Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, müssen Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und eine funktionierende Ausstattung mit der KIM-Anwendung (Kommunikation im Medizinwesen) vorweisen. Fehlt die Anwendung KIM, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50%.

TI-Pauschalen für Hebammen ab 1. Juli 2024/1. Januar 2025

Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem  1. Januar 2025 207,93 € (2024: 200,22 €) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale von monatlich 7,77 € (2024: 7,48 €) je nach Geburtenrate*:

Staffelung der Zuschlagspauschale

Anzahl Zuschlagspauschale nach § 3 Abs. 10 S. 2 Festlegung des BMGkleiner/gleich 100 Geburten/Jahrüber 100 Geburten bis kleiner/gleich 200 Geburten/Jahrüber 200 Geburten/Jahr
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Für den Erhalt der vollständigen TI-Pauschale muss eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bestehen und folgende Anwendungen vorgehalten werden: Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) und Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Die TI-Pauschalen können gekürzt werden, wenn TI-Anwendungen fehlen. Wenn eine TI-Anwendung fehlt, erfolgt eine Kürzung um 50%. Ab zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale bezahlt.

*Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Hebammen sind noch nicht offiziell von dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht.

TI-Pauschalen für Dentallabore ab 01. Juli 2024/01. Januar 2025

Gemäß § 380 Abs. 2 Nr. 2 SGB V können zahntechnische Labore ab dem 1. Juli 2024 im Zuge der Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten finanzielle Erstattungen von den Krankenkassen erhalten.

Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an der Vereinbarung der Vertragsärztinnen und -ärzte und beläuft sich auf monatlich 207,93 € (2024: 200,22 €) über 5 Jahre. Dazu kommen 7,77 € (2024: 7,48 €) für (maximal) einen elektronischen Berufsausweis.*

Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, muss eine Anbindung an die TI bestehen und eine funktionierende Ausstattung mit der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vorgewiesen werden. Fehlt die Anwendung KIM, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50%.

*Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Dentallabore sind noch nicht offiziell von dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht. 

TI-Pauschalen für Pflegeeinrichtungen

Die Finanzierungsvereinbarung für Pflege-Einrichtungen kann unter Ihr Partner bei der Telematikinfrastruktur Pflege | CGM SOZIAL - cgm.com nachgelesen werden.

Archiv

Regelung der TI-Pauschalen vor dem 1. Juli 2023

Seit 2017 sah die Finanzierungsvereinbarung für die Telematikinfrastruktur (TI) Förderungen in Form von Einmalbeträgen vor — beispielsweise für die Erstanbindung an die TI oder die Bereitstellung von neuen TI-Anwendungen via Konnektor-Upgrades. Hinzu kam eine vierteljährliche Betriebskostenpauschale.

Hier können Sie die alten Förderbeträge nachsehen:

Archiv zur TI-Förderung vor dem 1. Juli 2023