Gemäß § 380 Abs. 2 Nr. 2 SGB V können zahntechnische Labore ab dem 1. Juli 2024 im Zuge der Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten finanzielle Erstattungen von den Krankenkassen erhalten.
Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an der Vereinbarung der Vertragsärztinnen und -ärzte und beläuft sich auf monatlich 207,93 € (2024: 200,22 €) über 5 Jahre. Dazu kommen 7,77 € (2024: 7,48 €) für (maximal) einen elektronischen Berufsausweis.*
Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, muss eine Anbindung an die TI bestehen und eine funktionierende Ausstattung mit der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vorgewiesen werden. Fehlt die Anwendung KIM, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50%.
*Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Dentallabore sind noch nicht offiziell von dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht.