Deutschland
Animierte Darstellung von einem Arzt und seiner Patientin, die ein Gespräch zur ePA führen.

ePA für alle

Die elektronische Patientenakte „ePA für alle“, oder auch ePA 3.0, kommt 2025. Um Sie bei der Einführung zu unterstützen, haben wir Ihnen auf dieser Seite hilfreiche Informationen zusammengestellt:

  • Was ändert sich bei der ePA ab 2025?
  • Welche Daten müssen in die ePA?
  • Wie sieht die Umsetzung in der CGM-Praxissoftware aus?​

Darüber hinaus finden Sie Termine für unsere Online-Schulungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen in unseren FAQ.

Wir unterstützen Sie bei der Einführung der „ePA für alle“

Was ist die „ePA für alle“?

Die „ePA für alle“ ist eine digitale Gesundheitslösung zur zentralen und sicheren Speicherung medizinischer Daten. Sie verbessert die medizinische Versorgung durch den schnellen Zugriff auf Gesundheitsdaten. Wichtige Informationen für die Behandelnden sind so einrichtungs-und sektorübergreifend jederzeit schnell verfügbar. Ab 2025 wird die „ePA für alle“ für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eingerichtet, sofern sie nicht widersprechen, und damit Teil der täglichen Arzt-Patienten-Kommunikation.

Unsere Unterstützung für Sie

Wir, die CGM, stehen Ihnen zur Seite, um Sie bei der Einführung und Nutzung der „ePA für alle“ bestmöglich zu unterstützen. Wir wissen, dass die Integration der elektronischen Patientenakte in Ihre Praxisabläufe eine große Veränderung darstellen kann und möchten Ihnen die Umstellung so einfach wie möglich machen. Ob Arzt oder MFA - wir sind für Sie da!

„ePA für alle“: Kurz erklärt
Stand: Februar 2025

Aktuelle Informationen zur „ePA für alle“

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist wie geplant am 15. Januar 2025 in den Testregionen gestartet. 

Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte wurde durch das Bundesgesundheitsministeriums (BMG) verschoben und soll frühestens zu Beginn des zweiten Quartals stattfinden. Zum genauen Zeitplan wird das BMG noch informieren. Damit verzögern sich auch geplante Funktionen wie der Medikationsplan in der ePA. 

Eine Prüfung für den bundesweiten Rollout ist Mitte März geplant. Vorausgesetzt, dass die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind, ist die bundesweite Einführung der „ePA für alle“ ab April möglich. Die Umsetzung der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen verläuft weiterhin wie vorgesehen und ist ebenfalls – wie angekündigt - maßgebliches Kriterium für den bundesweiten Rollout. 

Wir von CGM unterstützen einige Praxen in den Modellregionen bei der Einführung und tun alles für einen sicheren und reibungslosen Start. Über die weitere Entwicklung werden wir an dieser Stelle berichten.

Zeitplan zur bundesweiten Einführung

Die Testphase der ePA ist am 15. Januar 2025 in den Modellregionen Hamburg, Franken und in einigen Regionen Nordrhein-Westfalens gestartet. Ein bundesweiter Rollout sowie die verpflichtende Nutzung durch die Leistungserbringer werden erfolgen, wenn die Erfahrungen aus den Modellregionen positiv bewertet werden. Zu dem genauen Termin des bundesweiten Rollouts wird das Bundesgesundheitsministerium noch informieren. Aktuell wird von einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung Anfang des zweiten Quartals ausgegangen.

Wir werden Sie an dieser Stelle regelmäßig über den aktuellen Stand informieren.

Schulungen: So funktioniert die ePA 3.0 in Ihrer CGM-Praxissoftware

Sie können nicht teilnehmen? Hier sind die Aufzeichnungen!

CGM M1 PRO
CGM ALBIS
CGM MEDISTAR
CGM TURBOMED

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CGM M1 PRO - ePA für alle (Aufzeichnung vom 24.01.2025)
Inhalt
01:10Was ist die ePA für alle?
02:22Ziel & Vorteile
03:19Grundlagen
04:56Voraussetzungen zur Befüllung
09:30Medikationsmanagement
12:40Weitere strukturierte Daten ab 2026
13:53Was ändert sich? Zugriff auf die Patientenakte
16:14 Dokumente einstellen
18:51 Widerspruch
23:05Zeitplan
25:50Was ändert sich für Sie ab Q1/25?
28:47Live-Demo

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CGM ALBIS - ePA für alle (Aufzeichnung des Online-Seminars vom 11.12.2024)
CGM MEDISTAR - ePA für alle (Aufzeichnung des Online-Seminars vom 13.12.2024)

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CGM TURBOMED - ePA für alle (Aufzeichnung des Online-Seminars vom 22.01.2025)

Die Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle

Vorteile für Ärztinnen und Ärzte

  • Zugriff auf umfassende Gesundheitsinformationen: Ärztinnen und Ärzte erhalten schnellen und einfachen Zugriff auf alle relevanten medizinischen Daten ihrer Patientinnen und Patienten, was fundiertere Diagnosen und individuellere Behandlungspläne ermöglicht.
  • Reduktion von Doppeluntersuchungen: Durch die zentrale Speicherung von Untersuchungsergebnissen können unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden, was Zeit und Ressourcen spart.
  • Effizientere Kommunikation: Die ePA ermöglicht eine nahtlose Kommunikation und Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, was die Koordination der Patientenversorgung erheblich verbessert.
  • Zeitersparnis: Administrative Aufgaben werden durch die Digitalisierung und zentrale Speicherung von Daten reduziert, sodass mehr Zeit für die Patientenversorgung bleibt.
Animierte Darstellung eines Chats zu den Vorteilen der ePA.
Animierte Darstellung einer Patientin mit Sprechblase.

Vorteile für Patientinnen und Patienten

  • Verbesserte Versorgungsqualität: Patientinnen und Patienten profitieren von einer präziseren und schnelleren Diagnosestellung sowie individuelleren Behandlungsplänen.
  • Transparenz und Vertrauen: Patientinnen und Patienten haben jederzeit Einblick in ihre Gesundheitsdaten und können diese bei Bedarf mit anderen Ärzten teilen, was das Vertrauen in das Gesundheitssystem stärkt.
  • Zeit- und Kosteneffizienz: Reduzierte Doppeluntersuchungen und weniger administrative Hürden sparen Zeit und Kosten.
  • Einfache Handhabung: Die ePA ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Patienten ihre Gesundheitsinformationen leicht verwalten können.

Modernster Schutz für Gesundheitsdaten

  • Individuelle Verschlüsselung: Jede ePA wird durch modernste Verschlüsselungstechnologien geschützt, sodass nur autorisierte Personen Zugriff auf die Daten haben.
  • Datenschutz und -sicherheit: Strenge Datenschutzrichtlinien und Sicherheitsmaßnahmen stellen sicher, dass die sensiblen Gesundheitsdaten der Patienten optimal geschützt sind.
  • Kontrollierter Zugriff: Patientinnen und Patienten können genau festlegen, welche Ärztinnen und Ärzte und medizinischen Einrichtungen Zugriff auf ihre Daten haben, was die Kontrolle und Sicherheit der Informationen erhöht.
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates: Die Plattform wird kontinuierlich aktualisiert, um den höchsten Sicherheitsstandards zu entsprechen und potenzielle Sicherheitslücken zu schließen.
  • Notfallzugriff: In dringenden medizinischen Notfällen kann ein sicherer und schneller Zugriff auf lebenswichtige Gesundheitsinformationen ermöglicht werden, was die Patientensicherheit erhöht.
Animierte Darstellung von einer Patientin und einem Arzt, der ihr eine gesicherte Akte überreicht.

Diese Dokumente müssen in die ePA

Dokumente, die Ärztinnen und Ärzte ab 2025 in die ePA einpflegen müssen
  • Dokumente zu Laborbefunden
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Befundberichte aus invasiven und chirurgischen sowie nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen
  • elektronische Arztbriefe
  • Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen / Achtung: Die Speicherung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung des Patienten zulässig
  • Dokumente zur Unterstützung des Medikationsprozesses (voraussichtlich ab 01.07.2025):
    • Daten des elektronischen Medikationsplans als MIO
    • Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) als MIO
Dokumente, die Praxen auf Patientenwunsch einpflegen müssen
  • Befunddaten, Diagnosen, durchgeführte und geplante Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichte und sonstige untersuchungs- und behandlungsbezogenen medizinischen Informationen
  • elektronische Patientenkurzakte
  • Dokumente zur pflegerischen Versorgung
  • Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen (AU)
  • Dokumente aus DMP-Programmen
  • Dokumente zu Heilbehandlungen und Reha-Maßnahmen
  • Dokumente zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  • elektronische Abschriften der vom Arzt oder Psychotherapeuten geführten Patientenakte
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen auch diese Dokumente in die ePA 
  • elektronische Patientenkurzakte als MIO
  • Laborbefunde als MIO
  • Informationen zu Hinweisen und zum Aufbewahrungsort von Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden sowie Vorsorge- und Patientenvollmachten als MIO
  • Dokumente zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende als MIO

FAQ - Wir beantworten Ihnen die häufigsten Fragen zur ePA

Informationen zur Einführung der ePA für alle
Allgemeine Informationen zur ePA für alle
Abrechnungs- und Leistungsfragen
Informationen zum Zugriff und zur Einsichtnahme
Informationen zu Datenschutz und Widerspruch
Informationen zum Befüllen der ePA
Informationen zur Nutzung der ePA durch Versicherte
Sicherheit, Rechtsfragen und Pflichten
Technische Informationen
Informationsquellen und Schulungsangebote

Fragen zur ePA 3.0? Wir helfen Ihnen weiter!

Unsere Website bietet zahlreiche Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA). Sollten Sie noch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus, und unser Team wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.

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