Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Papierform oder elektronisch auf eGK (elektronischer Gesundheitskarte)
- Dokumentation der Medikamentenhistorie wird durch eMP unterstützt
Allgemeine Information zum elektronischen Medikationsplan (eMP)
Patientinnen und Patienten, die drei oder mehr Arzneimittel verordnet bekommen, haben Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP). Mit dem sogenannten elektronischen Medikationsplan (eMP) hat der Bundeseinheitliche Medikationsplan seine nächste Entwicklungsstufe erreicht: Auf Wunsch des Patienten wird der BMP nicht mehr in Papierform ausgehändigt, sondern als elektronischer Plan auf der eGK gespeichert werden. Das erleichtert die Aktualisierung eines bereits erstellten Plans und erhöht die Datenverfügbarkeit. Zudem unterstützt der eMP die Dokumentation einer Medikamentenhistorie.
Arzneimitteltherapiesicherheit dank eMP
Ärzte und Apotheker erhalten so einen besseren Überblick über die aktuelle Medikation. Dies spielt für die Arzneimitteltherapiesicherheit eine wichtige Rolle: Das Risiko von Fehl- oder Doppelverordnungen, Medikamentenmissbrauch, Kontraindikationen, Unverträglichkeiten und unerwünschten Arzneimittelwechselwirkungen sinkt. Die Informationen können vom Arzt und Apotheker strukturiert zur Prüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie (AMTS-Prüfung) verwendet werden.
Elektronischer Medikationsplan - schnell einen Überblick über die Arzneimittel verschaffen
Checklisten zum Download
Im Folgenden finden Sie eine Checkliste zum Anlegen des EMP und eine Checkliste zum Auslesen des EMP von der gematik GmbH.
Information zur TI-Förderung
TI-Pauschale (seit 1. Juli 2023)
Um die seit 01.07.2023 geltende neue TI-Pauschale in vollem Umfang zu erhalten, müssen Praxen und Apotheken die funktionsfähige Ausstattung aller TI-Anwendungen und damit auch des eMP nachweisen.