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Notfalldatenmanagement: Lebensretter auf der Gesundheitskarte

31. Mai 2024
Rettungssanitäterin prüft Notfalldaten

Die elektronische Gesundheitskarte kann viel mehr als nur für Abrechnungen in der Praxis oder Institution dienen. Sie hat auch eine lebensrettende Funktion, von der noch immer zu wenige Patientinnen und Patienten wissen. Auf Wunsch können sie auf der Karte wichtige Notfalldaten sowie den Datensatz persönlicher Erklärung (DPE) speichern lassen – Informationen, die im Ernstfall entscheidend sein können.

Wertvolle Informationen im Notfall

In einer Notsituation ist es von unschätzbarem Wert, wenn Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringende sofort auf relevante medizinische Informationen zugreifen können. Viel zu unbekannt ist unter Patientinnen und Patienten noch immer das Speichern von Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beziehungsweise in der elektronischen Patientenakte (ePA). Hier lassen sich Informationen wie Vorerkrankungen, regelmäßige Medikamenteneinnahme, Unverträglichkeiten, vorhandene Implantate, Schwangerschaft, Kontaktdaten von behandelnden Ärztinnen und Ärzten und Notfallkontaktpersonen speichern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Datensätze mit persönlichen Erklärungen, wie Hinweise zum Organspendeausweis, zur Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht hinzuzufügen. Je nach Wunsch können Patientinnen und Patienten die Daten auch für die Beratung in der Apotheke, für die medizinische Erstbehandlung bei oder beispielsweise bei einem Arztbesuch im Urlaub zur Verfügung stellen. 

So lassen sich die Notfalldaten hinterlegen

Um ihre Notfalldaten und persönliche Erklärungen auf der eGK zu speichern, wenden sich Patientinnen und Patienten an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin. Nach einem Aufklärungsgespräch können Ärztinnen und Ärzte die relevanten medizinischen Informationen eintragen – einfach per Übernahme aus dem Arztinformationssystem. Der Zugriff auf die Notfalldaten und die persönlichen Erklärungen ist streng geregelt: Ärztinnen und Ärzte und weitere Leistungserbringer dürfen diese nur im Notfall oder mit der ausdrücklichen Einwilligung einsehen. Falls es bereits eine PIN für die Gesundheitskarte gibt, lassen sich die Notfalldaten zusätzlich damit schützen. Im Ernstfall kann jedoch auch ohne PIN auf die lebenswichtigen Informationen zugegriffen werden, da eine schnelle Reaktion entscheidend sein kann. Künftig sollen die Notfalldaten von der Karte in die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) überführt werden. Diese kann dann über ePA-Apps abgerufen werden, um Leistungserbringern noch schnellere und umfassendere Informationen zu bieten. 

Telematikinfrastruktur und Notfalldatenmanagement – Vernetzung mit vielen Vorteilen

Mit der Speicherung wichtiger Informationen auf der eGK können Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer im Notfall die richtigen Entscheidungen noch schneller und fundierter treffen. Da zusätzliche Aufwände in den Praxen entstehen, werden das Anlegen (GOP 01640) und Verwalten (GOP 01641) von Notfalldatensätzen vergütet. Mehr Infos und Potenzialrechner zur Kalkulation der voraussichtlichen Vergütung unter: Notfalldatenmanagement (NFDM) und Potenzialrechner

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