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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Der eHBA - der Ausweis des Heilberuflers in der TI

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

 

Mit dem Heilberufsausweis weisen sich Vertreter von Heilberufen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker für besonders geschützte Daten oder Dienste im digitalen Gesundheitsnetz aus. Seit Februar 2022 steht der eHBA nun auch Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und ambulante Rehazentren zur Verfügung. Die CGM arbeitet in Bezug auf die Beschaffung der Komponenten eHBA und SMC-B eng mit einem erfahrenen Partner zusammen – der D-Trust GmbH, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. D-Trust verfügt, ebenso wie die CGM, über fundiertes Wissen aus vielen tausend erfolgreichen und pünktlichen TI-Installationen bzw. Produktionsprozessen. 

Der Weg zum eHBA ist je nach Berufsgruppe unterschiedlich. Wir haben alle Details und Informationen für Sie zusammengefasst.

Für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker:

Ihr individueller eHBA-Bestellcode

Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die die Anbindung ihrer Institution bei der CGM beauftragen, erhalten im Nachgang der Bestellung per E-Mail einen eHBA-Bestellcode für den Antragsprozess im Antragsportal der Bundesdruckerei. Dieser Bestellcode ist im Bestellformular für den eHBA zusätzlich zu den sonstigen Eingaben einzutragen. 

 

Für Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und ambulante Rehazentren:

Ihr individueller eHBA-Bestellcode

Der eHBA für Hebammen, Physiotherapeuten, Pflegeeinrichtungen und ambulante Rehazentren wird zentral über das neu ins Leben gerufene eGBR (elektronisches Gesundheitsberuferegister) ausgegeben. Daher muss vor der Beantragung des eHBA die Registrierung im eGBR (Amtssitz zentral in Münster/NRW) erfolgen. Wir begleiten Sie beim Beantragungsprozess.


Nun sind Sie fast „TI-ready“ – es fehlt nur noch die SMC-B, der Praxis- und Institutionsausweis. Details zur Beantragung finden Sie in unserer Anleitung zur Beantragung und auf der Infoseite zur SMC-B

Hinweis zur Verwendung älterer elektronischer Heilberufsausweise in der TI
 
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