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Häufige Fragen zum CGM Z1-/CGM Z1.PRO-Update 2.79

4. Juli 2022
Häufige Fragen zum CGM Z1-/CGM Z1.PRO-Update 2.79

FAQ aus unserer CGM Z1-/CGM Z1.PRO-Hotline

Zurzeit erreichen uns einige Anfragen zum Thema Umsetzung des EBZ-Verfahrens in ihrem CGM Z1-/CGM Z1.PRO-System. Zum 01.07.2022 startet die Einführungsphase für alle Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte. In diesem Zusammenhang gibt es insbesondere bei der Beantragung von Zahnersatz im elektronischen Verfahren einige Neuerungen. Das herkömmliche Papierverfahren bei Antrag/Genehmigung wird noch eine Zeit lang parallel zum EBZ-Verfahren Bestand haben.

Wir möchten Sie heute über die wichtigsten Punkte informieren:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das EBZ durchführen zu können?

Voraussetzungen für den elektronischen Versand eines Plans sind:

  • Lizenz ePA-PLUS-PAKET
  • Freigeschaltete Lizenz: CGM Z1 EBZ-ZE, CGM Z1 EBZ KBR, CGM Z1 EBZ-KFO, CGM Z1 EBZ-PAR (Ab der CGM Z1-Version 2.79)
  • Anschluss an KIM (Kommunikation im Medizinwesen) inklusive eines eingerichteten KIM-Postfachs
  • E-Health-Konnektor (z. B. KoCoBox MED+) mit PTV4-Update
  • Praxiskarte SMC-B und Leistungserbringerkarte eHBA
Benötige ich eine Lizenzerweiterung in meinem CGM Z1/CGM Z1.PRO?

Ja, Ihr CGM Z1-/CGM Z1.PRO-System prüft mit Installation des Updates 2.79, welches EBZ-Softwaremodul Sie für den elektronischen Versand der Pläne benötigen.

Es wird Ihnen im Anschluss ein Informationsschreiben eröffnet, indem die Anzahl beim entsprechenden Modul bereits für Sie eingetragen ist. Dieses Schreiben können Sie dann zur Bestellabwicklung per E-Mail an uns zurücksenden.

Sollten Sie das Informationsschreiben beim ersten Start von CGM Z1/CGM Z1.PRO nach der Update-Installation versehentlich übergangen haben, so wird Ihnen dieses Informationsschreiben in regelmäßigen Abständen erneut bei Programmstart angeboten.

Hier ein Beispiel der Bestellung:

In Ihrem CGM Z1/CGM Z1.PRO werden folgende Module für die Versendung der Pläne im EBZ-Verfahren benötigt:

ArtikelnummerBezeichnung  Bestellen
30023463CGM Z1 EBZ - ZE  (  1  )
30023465CGM Z1 EBZ - KFO  (  1  )
30023464CGM Z1 EBZ - KBR  (  1  )
30023466CGM Z1 EBZ - PAR  (  1  )
30022473CGM Z1 Komfortsignatur  (  1  )
 CGM Z1 eDokumentenverwaltung  (  1  )

Hinweis: Das Modul CGM Z1 EBZ-PAR kann bereits jetzt von Ihnen bestellt werden. Die Freischaltung der Lizenz erfolgt voraussichtlich Mitte 4. Quartal 2022. Bei einer Bestellung bis zum 30.09.22 erhalten Frühbucher:innen das Modul CGM Z1 Komfortsignatur kostenfrei (zzgl. monatliche Softwarepflegegebühr von 3,50 €).

Des Weiteren haben Sie nach Installation des Updates die Möglichkeit über Stammdaten – System – Dokumentation ein Bestellfax zu den EBZ-Modulen auszudrucken und an uns zu versenden.

Wann genau benötige ich das CGM Z1 EBZ-PAR?

In der zweiten Jahreshälfte 2022 wird eine Testphase gestartet, sodass voraussichtlich Anfang des Jahres 2023 PAR-Pläne elektronisch versendet werden können. Das Modul CGM Z1 EBZ-PAR kann allerdings schon jetzt vorbereitend von Ihnen bestellt werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Modul CGM Z1 EBZ-ZE benötige.

Ab dem 01.07.2022 können Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz elektronisch versendet werden. Ab dem 01.01.2023 ist dieses Vorgehen verpflichtend. Das bedeutet für Sie, sobald in Ihrer Praxis Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz mittels DTA abgerechnet werden, benötigen Sie die entsprechende Lizenz.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Modul CGM Z1 EBZ-KFO benötige.

Erstellen Sie in Ihrer Praxis Kieferorthopädische Pläne (KFO), die bislang noch in Papierform zur Genehmigung an die Krankenkasse eingereicht werden, so benötigen Sie zukünftig das Modul CGM Z1 EBZ-KFO um die Beantragung elektronisch vornehmen zu können. Dieses Vorgehen startet ab dem 01.07.2022 mit einer Einführungsphase und wird ab dem 01.01.2023 verpflichtend sein.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich das Modul CGM Z1 EBZ-KBR benötige.

Erstellen Sie in Ihrer Praxis Pläne für Kieferbruch oder Kiefergelenkserkrankungen, welche Sie aktuell noch in Papierform zur Genehmigung an die Krankenkasse einreichen, so benötigen Sie zukünftig das Modul CGM Z1 EBZ-KBR um die Beantragung elektronisch vornehmen zu können. Dieses Vorgehen startet ab dem 01.07.2022 mit einer Einführungsphase und wird ab dem 01.01.2023 verpflichtend sein.

Wie funktioniert das mit dem elektronischen Versenden von Plänen?

Der Austausch der Informationen zwischen Zahnarztpraxis und Krankenkassen erfolgt über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM.

Dabei sendet die Praxis einen Antragsdatensatz online an die Krankenkasse der Patientin oder des Patienten. Die elektronischen erzeugten Antrags- und Mitteilungsdaten werden mit dem Versenden an die Krankenkasse verschlüsselt und qualifiziert elektronisch mittels eHBA signiert.

Die von der Krankenkasse erhaltene Antwortdatei wird über das KIM-Postfach zur Verfügung gestellt. Die Antwort kann dort abgerufen und importiert werden. Mit dem Import wird diese dem zugehörigen Plan der Patientin oder des Patienten zugewiesen.

Wie werden künftig Pläne signiert/unterschrieben?

Die elektronische Signatur wird mittels gültigem eHBA durchgeführt. 

Künftig können Sie für die QES-Signaturen mit dem eHBA auch die CGM Z1-Komfortsignatur (sofern diese lizenziert wurde) in Ihrem CGM Z1/CGM Z1.PRO-System einsetzen. Dies bedeutet, dass eine Anzahl von Signaturen
für einen bestimmten Zeitraum eingestellt werden kann und beim eigentlichen Signaturvorgang keine PIN mehr eingegeben werden muss.

Ist die CGM Z1-/CGM Z1.PRO-Version 2.79, die zur Verfügung gestellt wurde, für die KCH- und KFO-Abrechnungen 2/2022 relevant?

Ja! Die CGM Z1-/CGM Z1.PRO-Version 2.79 enthält neue KCH- und KFO-DTA-Module der KZBV und muss vor den Quartalsabrechnungen installiert werden.

Die Update-DVD ist noch nicht in meiner Praxis eingetroffen. Können die Quartalsabrechnungen trotzdem durchgeführt werden?

Bitte halten Sie in diesem Fall Rücksprache mit Ihrer KZV. Die Quartalsabrechnungen können in der Regel auch mit den DTA-Modulen der Vorversion (CGM Z1-/CGM Z1.PRO-Version 2.78) durchgeführt werden.

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