Deutschland

Änderungen zur Fortschreibung des §21 KHEntgG

Datum: 23.02.2024

Krankenhäuser übermitteln zum 31. März für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr die Daten nach §21 Absatz 2 KHEntgG an die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus geführte Datenstelle auf Bundesebene.

Mit Fortschreibung des §21-Datensatzes vom 13.12.2023 wurden wesentliche Änderungen in der Datenlieferung vorgegeben. In unserem Web-Seminar zeigen wir Ihnen, wie die Fortschreibung in CGM CLINICAL in diesem Kontext implementiert wurde.

Was müssen Sie dazu wissen, was hat sich geändert? Mit unserem Web-Seminar werden wir die einzelnen Punkte mit Ihnen gemeinsam betrachten.

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