Deutschland

Datenlieferung nach §21 Abs. 3b KHEntgG zum 15.06.2024

Datum: 04.06.2024

Am 28. März 2024 ist das Krankenhaustransparenzgesetz in Kraft getreten. Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) hat bereits daraus resultierende Anpassungen bei unterjährigen Datenlieferungen nach §21 Abs. 3b KHEntgG herausgegeben. Diese Anpassungen gelten ab zum 15.06.2024. Laut InEK sind Änderungen in Haupt- und Nebendiagnosen, Operationen und Prozeduren sowie Beatmungsstunden erforderlich. Des Weiteren wird der Entgeltbereich ‚HYB‘ für die spezielle sektorengleiche Vergütung in den fallbezogenen Dateien aufgenommen.  

Mit unserem Webinar „Datenlieferung nach §21 Abs. 3b KHEntgG zum 15.06.2024“ am Dienstag, den 04.06.2024 um 14:00 Uhr geben wir Ihnen als CGM CLINICAL Kunde einen Überblick zu diesem Thema geben.  

Wir sprechen über die Hintergründe und grundlegende Inhalte der ersten unterjährigen Datenlieferung (§21 Abs. 3b KHEntgG). Darüber hinaus erhalten Sie einen detaillierten Einblick über die Umsetzung in CGM CLINICAL. 

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