Datum: 12.06.2024
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist unlängst in der Pflege angekommen. Das digitale Gesetz hat die Teilnahme an der TI von Pflegeeinrichtungen auf den 01.07.2025 verpflichtend festgelegt. Doch aller Anfang ist schwer - um tatsächlich starten zu können, benötigen Pflegeeinrichtungen eine gewisse Basistechnologie. Dazu gehören der Elektronische Heilberufeausweis (eHBA) und eine SMC-B Karte.
Dabei ist der eHBA eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Mitarbeiter in Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Zugang zur Telematikinfrastruktur haben aber nicht nur einzelne Personen, die sich mit ihrem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) digital identifizieren können, sondern auch Institutionen. Damit neben Einzelnen auch diese Institutionen sicher innerhalb der TI arbeiten und auf Daten zugreifen können, gibt es für sie eigene “Institutionskarten” – sogenannte SMC-B Karten.
Warum Sie als Pflegeeinrichtung diese „Authentifizierung“ benötigen, wo Sie diese beantragen und welche Tipps und Tricks es dabei gibt, klären wir in unserem Web-Seminar „D-Trust und CGM SOZIAL - beantworten Ihre Fragen zum Thema eHBA und SMC-B am 12.06.2024 von 10:00 – 11:00 Uhr.