Wie wirkt sich das BTHG auf die softwaregestützte Dokumentation und Planung aus?
Datum: 31.05.2022
Das Bundesteilhabegesetz hat zum 1. Januar 2020 das Recht der Eingliederungshilfe neu geregelt. Mehr als 2 Jahre BTHG also. Doch Routine und den roten Faden sucht man vergebens. Statt einer gewissen Harmonisierung, „sprießen“ in fast jedem Bundesland eigene Interpretationen und Ausprägungen: ITP, PiT, BE.Ni, Gesamtplan, BEI_BW und BEI_NRW erfordern neue Strukturen, Prozesse und Dokumentations-formen in der Eingliederungshilfe.
Die 3-er Webseminar-Serie „Software & BTHG in allen Lebensbereichen“ gibt Ihnen einen kompakten und gleichzeitig differenzierten Überblick zu den Möglichkeiten des Softwareeinsatzes zur Umsetzung des BTHG. In den Lebensbereichen Wohnen, Arbeiten sowie außenbetreutes bzw. ambulantes Wohnen schauen wir auf die personenzentrierte Beratung und Unterstützung, auf die mögliche Partizipation bei der Bedarfsermittlung und den ICF sowie die zielorientierte Planung von Leistungen zur Rehabilitation. Dabei stellen wir Ihnen Dokumentationsmöglichkeiten am PC und natürlich auf dem Smartphone vor.
Details zum Ablauf:
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