Datum: 17.09.2019
Die schrittweisen Reformen des BTHG bis 2023 garantieren behinderten Menschen mehr Teilhabe und eine individuellere Begleitung. Im Januar 2020 wird die dritte Reformstufe des BTHG wirksam. Sie ist für die softwaregestützte Einordnung und Abrechnung von Leistungen besonders relevant. Insgesamt werden Prozessvorgaben und Dokumentationspflichten des BTHG eine größere Einsatztiefe der IT erfordern. Die CGM SOZIAL Suite bietet Ihnen bereits im Standard alle grundlegenden Funktionen, um die Anforderungen des BTHG zu erfüllen. Darüber hinaus arbeiten wir "mit Hochdruck" an ergänzenden Komfortmodulen in TOPSOZ und P&D, die Sie entlasten und wertvolle Zeit sparen – nicht nur bei der Umsetzung des BTHG, sondern auch in folgenden Bereichen:
- Planung und Dokumentation von Fachleistungen
- Integration des ICF im PDCA-Zyklus
- Bedarfserhebungserhebungsinstrumente
Im diesem Web-Seminar wagen wir einen ersten Ausblick auf die geplante Umsetzung des BTHG-Komfortmodul in der Dokumentationssoftware CGM SOZIAL P&D.