Datum: 05.12.2023
Laut BAG-Urteil vom 13. September 2022 sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. In sozialen Einrichtungen gehören Engagement, Spontanität und flexibles Zeitmanagement zur Arbeitskultur. Inwieweit ist die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung hier ein limitierender Faktor? Und wie kann man seine Mitarbeitenden vor weiterem bürokratischen Aufwand bewahren? Gibt es einen Weg, Arbeitszeiten auch völlig unkompliziert und quasi nebenbei mitzudokumentieren?
Den gibt es! CGM SOZIAL HRM, als integraler Bestandteil der CGM SOZIAL Suite, bietet eine verlässliche rechtskonforme Zeiterfassung, die einfach ist und durch flexible Technologien für verschiedene Angebotsformen zur Verfügung steht.