Datum: 23.11.2022
Mit Urteil vom 14.05.2019 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-55/18 entschieden, dass die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet sind, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit effektiv gemessen werden kann.
Mit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 ist die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland beschlossen. In Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil von 2019 steht fest, dass eine Erfassung „objektiv, verlässlich und zugänglich“ sein muss.
In diesem Web-Seminar möchten wir mit Ihnen einen Streifzug durch die Möglichkeiten der EuGH konformen Zeiterfassung im Kontext der CGM SOZIAL Suite machen.
Erfahren Sie alles Wissenswerte zu(r):
- Integration CGM SOZIAL P&D
- Zeiterfassung mit Hardware-Terminals
- Buchungen mit dem Software-Terminal
- Mitarbeiter-Selfservices
- CGM Clinical Mobile App
Wie gewohnt nehmen wir dabei Bezug auf konkrete Anwendungsbeispiele und freuen uns einen regen Austausch mit Ihnen.