Der DAV empfiehlt in seinen FAQs zum E-Rezept, zur freitextlichen Dokumentation des Abrufdatums den Schlüssel 12 aus der Wertetabelle „Rezeptänderungen“ zu nutzen. Wählen Sie als Änderungsgrund „Freitextliche Dokumentation der Änderung wenn keiner der anderen Schlüssel / Fälle vorliegt". Erfassen Sie im Freitextfeld Erklärung zum Änderungsgrund das „Vorlagedatum: ….“ und den Grund für die verspätete Lieferung.
Ja. Die Änderung wird in den Abgabedaten unter Abrechnungsbetrag-relevante Zusatzattribute mit dem Datensatz übermittelt.
Ein E-Rezept ist durch die Apotheke änderbar. Das ist im Dialog E-Rezepte bearbeiten möglich. Hier gibt es standardisierte Änderungsgründe der gematik. Diese können mithilfe einer Auswahlliste direkt an den Rezeptdatensatz angehängt werden. Damit ist die Änderung rechtssicher dokumentiert.
Möchten Sie einen fehlerhaften E-Rezept-Verkauf in der Kasse bearbeiten, so können Sie diesen aus der Nachbearbeitung der Kasse über Ändern in den Abverkauf übernehmen. Dort kann der Verkauf geändert werden, auch wenn bereits eine Quittung für das E-Rezept eingeholt wurde. Eine bereits vorhandene Quittung ist weiterhin gültig.
Wird ein E-Rezept geändert, das bereits an das Rechenzentrum übermittelt wurde, werden beim Verbuchen des Änderungs-Vorganges im Abverkauf die Abrechnungsdaten des „alten“ Verkaufes beim Rechenzentrum storniert. Dazu wird der Dialog Verordnungen stornieren geöffnet. Nach Bestätigen der Stornierung der Abrechnungsdaten wird der Änderungsvorgang wie gewohnt verbucht.
Bei Nichtverfügbarkeit (Rabattartikel, preisgünstige Artikel und Importartikel) wird die Nachfrage beim Großhandel vom System mit Uhrzeit und Datum zur Übernahme im Dialog E-Rezepte bearbeiten dokumentiert.
Ja über E-Rezept Änderungen.
Sie können die restlichen Verordnungen zurückgeben. D.h. sie werden zurück auf den Server der gematik geladen und können durch eine andere Apotheke beliefert werden.
Die synchrone Vorabprüfung von E-Rezept-Verkäufen ist nur nutzbar, wenn das Rechenzentrum, mit dem Sie zusammenarbeiten, die synchrone Abfrage unterstützt.
Die synchrone Vorabprüfung einer Verordnung durch das Rechenzentrum im Abverkauf der Kasse ist auch bei E-Rezepten möglich.
Auch die asynchrone Übertragung kann im Summendialog mittels der Schaltfläche Vorabprüfung aktiviert werden.
Ja, Sie können Vorgänge, in denen E-Rezepte vorhanden sind, zurückstellen und im Nachgang bearbeiten.
Um eine Kopie des E-Rezepts zu erstellen empfehlen wir in der Nachbearbeitung über E-Rezept anzeigen / Abgabedaten / rechte Maustaste / Drucken einen Ausdruck zu erstellen.
Für die Rabattverträge ist im Rahmenvertrag explizit geregelt, dass die Rabattverträge zum Zeitpunkt der Vorlage des Rezepts maßgeblich sind.
Bei der Belieferung von E-Rezepten über Mail & Sale werden die dort erfassten securPharm-Daten (incl. Charge) automatisch an die Kasse übergeben, sobald der Status der Sendung auf abgeschlossen gesetzt wird. Dabei wird gleichzeitig der E-Rezept-Verkauf als abgegeben gekennzeichnet, so dass die Abgabedaten vollständig sind und die Quittung im eRezeptmanagement eingeholt werden kann.
In unseren PDF-Dokumenten haben wir Ihnen detaillierte Fragen zur Bearbeitung des E-Rezepts in WINAPO® 64 und WINAPO® ux zusammengestellt.