Das Implantateregister Deutschland wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit und Qualität von Implantaten zu erhöhen und die medizinische Versorgung der Patient:innen zu verbessern. Für viele Gesundheitseinrichtungen, insbesondere für Krankenhäuser, ist die seit Juli 2024 gesetzlich vorgeschriebene Meldung jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Hier kommt MetaIMPLANT ins Spiel: Unsere Lösung erleichtert den Meldeprozess erheblich und schont die personellen Ressourcen Ihrer Einrichtung.
Besonders das mehrstufige und komplexe Meldeverfahren stellt viele Kliniken vor eine Herausforderung. MetaIMPLANT optimiert diesen Prozess, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – die optimale Betreuung Ihrer Patient:innen. Unser Tool unterstützt dabei nicht nur Krankenhäuser, sondern auch ambulante Operationszentren (AOP) und Arztpraxen. Unabhängig davon, ob es sich um gesetzlich Versicherte Patient:innen, Privatversicherte oder Selbstzahlende handelt: MetaIMPLANT stellt sicher, dass die Erfassung, Aufbereitung und Übermittlung der erforderlichen Daten an das Implantateregister reibungslos erfolgt.
Mit der Integration von MetaIMPLANT in CGM MEDICO erfassen Sie meldepflichtige Implantate mühelos in einem komfortablen Dialog. Die Abfrage relevanter Informationen erfolgt gezielt in Abhängigkeit vom jeweiligen Implantat – bereits vorhandene Patienten-, OP- und Produktinformationen des Implantats werden automatisch aus der CGM MEDICO Datenbank vorgeblendet.
Dank der nahtlosen Integration in CGM MEDICO wird der Workflow zur Erfassung von Implantateregistermeldungen optimal unterstützt. Eine filterbare Liste bietet einen schnellen Überblick über alle Behandlungsfälle mit meldepflichtigen Implantaten.
Die technische Übergabe der Daten an MetaIMPLANT erfolgt standardisiert über die FHIR-Schnittstelle, während die Meldungen sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) des Krankenhauses an das Implantateregister und die Vertrauensstelle übermittelt werden.
Nach erfolgreicher Meldung erhält MEDICO automatisch die Meldebestätigung gemäß § 4 Abs. 3 IRegG von MetaIMPLANT. Diese Information steht direkt für die Abrechnung der Implantate in CGM MEDICO zur Verfügung – für eine effiziente und rechtskonforme Dokumentation.
Maximale Prozesssicherheit – direkt in CGM MEDICO integriert!