Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorteile eines digitalisierten Gesundheitswesens sind unbestreitbar. Um die Digitalisierung zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Krankenkassen die Kosten für Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) in Ihrer Hebammen-Praxis erstatten. Das gilt nicht nur für Geräte wie den TI-Konnektor und Kartenterminals, sondern auch für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte mit elektronischem Mutterpass, das Stammdatenmanagement oder die sichere Kommunikation im Medizinwesen. Zudem wird Ihr Einrichtungsaufwand mit einer TI-Startpauschale von EUR 900 vergütet. Die Details zur Kostenerstattung haben wir für Sie zusammengestellt: Finanzierung und Erstattung im Detail
Mit anderen Worten: Ihre Patientinnen und Sie nutzen die Vorteile der TI ohne großen finanziellen Aufwand, weil die Kosten erstattet werden. Alles, was Sie für die Erstattung tun müssen: Sie registrieren sich beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beantragen die Finanzierung im GKV-Antragsportal. Die Vorteile der TI-Anbindung für Hebammen haben wir hier zum Nachlesen für Sie zusammengefasst: Weniger Bürokratie – mehr Effizienz: 5 Vorteile der TI für Hebammen
Die CGM hat bereits mehr als 60.000 Einrichtungen des Gesundheitswesens erfolgreich in die TI eingebunden. Diese Erfahrung teilen wir gerne mit Ihnen und unterstützen Sie auf dem Weg in die digitale Zukunft. Unser Serviceteam ist gerne jederzeit für Sie erreichbar. Rufen Sie einfach an: +49 (0) 261 8000-2327 – oder schreiben Sie uns: vertrieb.ti@cgm.com.
Herzliche Grüße aus Koblenz
Ihre Division Connectivity
Im Folgenden noch ein Überblick der anstehenden Events und aktuellen Themen:
Merken Sie sich diesen Termin vor und verschaffen Sie sich in einem Gespräch mit uns einen persönlichen Eindruck von der TI. Buchen Sie dafür am besten per E-Mail an vertrieb.ti@cgm.com einen exklusiven Beratungstermin mit unseren TI-Experten.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
therapie DÜSSELDORF
Im Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen ist nun die Beantragung elektronischer Heilberufsausweise (eHBA) für Hebammen aus insgesamt zwölf Bundesländern möglich. Neu hinzugekommen sind die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Rheinland-Pfalz. Bisher war eine Antragsstellung nur für Beschäftige möglich, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben. Das langfristige Ziel ist es, dass die Bezirksregierung Münster bundesweit eHBAs ausgibt.
Elektronischer Heilberufsausweis
Sie sind bereits bestens informiert und haben alle Zugangsvoraussetzungen (Beantragung eHBA & SMC-B) erfüllt? Dann können Sie Ihr TI-Starterpaket jetzt ganz bequem über unseren neuen Webshop bestellen. Werden Sie mit wenigen Klicks Teil des digitalen Gesundheitsnetzwerks in Deutschland.
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