Ein E-Rezept ist durch die Apotheke änderbar. Das ist im Dialog E-Rezepte bearbeiten möglich. Hier gibt es standardisierte Änderungsgründe der gematik. Diese können mithilfe einer Auswahlliste direkt an den Rezeptdatensatz angehängt werden. Damit ist die Änderung rechtssicher dokumentiert.
Möchten Sie einen fehlerhaften E-Rezept-Verkauf in der Kasse bearbeiten, so können Sie diesen aus der Nachbearbeitung der Kasse über Ändern in den Abverkauf übernehmen. Dort kann der Verkauf geändert werden, auch wenn bereits eine Quittung für das E-Rezept eingeholt wurde. Eine bereits vorhandene Quittung ist weiterhin gültig.
Wird ein E-Rezept geändert, das bereits an das Rechenzentrum übermittelt wurde, werden beim Verbuchen des Änderungs-Vorganges im Abverkauf die Abrechnungsdaten des „alten“ Verkaufes beim Rechenzentrum storniert. Dazu wird der Dialog Verordnungen stornieren geöffnet. Nach Bestätigen der Stornierung der Abrechnungsdaten wird der Änderungsvorgang wie gewohnt verbucht.