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KIM als neuer Kommunikationsstandard

28. Januar 2021 | Nicole Graf

E-Arztbrief-Honorar: Ende der Übergangsfrist beachten!

Mit dem Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist es für Praxen zukünftig möglich, medizinische Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) zu versenden und zu empfangen.

Medizinische Informationen sicher versenden

Als eine der ersten Anwendungen über KIM steht mit dem elektronischen Arztbrief (E-Arztbrief) eine schnelle, einfache und vor allem sichere Art der Übermittlung medizinischer Daten und Dokumente zur Verfügung. Die in elektronischer Form vorliegenden Informationen werden dafür zunächst über die Praxis- bzw. Institutionskarte (SMC-B) oder den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) signiert und dann über ein verschlüsseltes Verfahren sicher übermittelt. Sensible Daten können somit immer nur von demjenigen gelesen werden, für den sie gedacht sind, und nicht unbemerkt gefälscht oder manipuliert werden. KIM ermöglicht dadurch erstmals einen sicheren Informationsaustausch zwischen allen Teilnehmern des Gesundheitswesens – auch über Sektorengrenzen hinweg.

Ab April 2021 können E-Arztbriefe nur noch abgerechnet werden, wenn sie verschlüsselt über einen zugelassenen KIM-Dienst innerhalb der TI verschickt werden. KIM lohnt sich daher auch wirtschaftlich. Bereits zum 1. Juli 2020 wurde die Erstattung von Versandkosten für Arztbriefe und Befunde neu geregelt: E-Arztbriefe werden seitdem stärker gefördert. Mit der GOP 01660 gibt es eine extrabudgetäre Förderpauschale von einem EBM-Punkt je E-Arztbrief (ungedeckelt). Hinzu kommen 28 Cent für den elektronischen Versand (GOP 86900) und 27 Cent für den Empfang (GOP 86901). Letztere sind jedoch auf 23,40 Euro im Quartal beschränkt.

Die Vorteile von KIM im Detail:

  • Die Festlegung auf einen zentralen und zukunftssicheren Kommunikationsstandard gibt Praxen und Software-Anbietern Planungssicherheit.
  • Der Versand über KIM ermöglicht eine sichere Datenübermittlung.
  • Die Fachanwendung KIM wird mit 100,00 Euro Einrichtungspauschale je Vertragspraxis von Ihrer KV gefördert.
  • Mit der Implementierung von KIM schafft die Praxis rechtzeitig die Voraussetzungen zur Versendung der ab dem 1. Oktober verpflichtenden elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
  • Ärzte und Psychotherapeuten können mit KIM den E-Arztbrief direkt aus ihrer Praxissoftware heraus versenden.
  • Empfangene E-Arztbriefe können auf Knopfdruck in die Praxissoftware übernommen und strukturiert im System archiviert werden.
  • Zusammen mit dem E-Arztbrief können über KIM Befunde, Bilder etc. als Anhang übertragen werden.
  • Der E-Arztbrief spart Arbeitszeit und Kosten.

„Mit CGM KIM bieten wir unseren Anwendern die Basis für eine flächendeckende sichere Kommunikation von medizinisch relevanten Informationen. Die neue TI-Anwendung wird damit auch einen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten“, sagt Daniel Schmidt, General Manager bei CGM ALBIS. „Bisher wurden medizinische Dokumente meist ausgedruckt und per Post oder Fax an den weiterbehandelnden Akteur gesendet. Dort mussten die Informationen zunächst händisch erfasst werden, um sie z. B. in der Patientenakte zu hinterlegen. Ein Verfahren, das nicht nur zeit- und arbeitsintensiv ist, sondern auch zu Fehlern führen kann. Der E-Arztbrief über KIM ermöglicht nun einen einfachen, schnellen, medienbruchfreien, sicheren und sektorenübergreifenden Informationsaustausch aller am medizinischen Behandlungsprozess beteiligten Akteure. Dass auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 1. Oktober 2021 über KIM versendet wird, bewerten wir positiv. Es ist wichtig, dass sich der Gesetzgeber auf einen zentralen und zukunftssicheren Dienst festgelegt hat.“

Technische Anforderungen für CGM KIM

Das benötigen Ärzte, um den E-Arztbrief über CGM KIM versenden und empfangen zu können:

  • Ein zugelassenes E-Health-Upgrade Ihres TI-Konnektors
  • Einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) der 2. Generation
  • Das CGM KIM-Modul in CGM ALBIS
  • Eine CGM KIM-E-Mail-Adresse
  • Ggf. zusätzliche Kartenterminals

KIM-Adressen frühzeitig reservieren

Alle TI-Teilnehmer – u. a. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und die berechtigten Interessensvertretungen der benannten Berufsgruppen – können individuelle KIM-Adresse(n) und -Postfächer bestellen. Bei Ärzten und Psychotherapeuten wird je Betriebsstätte mindestens eine KIM-Adresse benötigt, über die die Praxis kommuniziert. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, weitere KIM-Adressen einzurichten, z. B. pro Arzt/Psychotherapeut, um so die Postfächer abzutrennen.

Gut zu wissen: Frühe Besteller können sich ihre persönliche Wunsch-Adresse sichern.

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