In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zum Entwurf des neuen Digitalisierungsgesetztes – das „Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz“ (DVPMG) – plädieren die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für einen weiteren Ausbau von telemedizinischen Leistungen. Insbesondere in der Videosprechstunde sehen sie große Potenziale für den vertragszahnärztlichen Bereich.
Förderung der Videosprechstunde über die Pandemie hinaus
Aus der Stellungnahme des KZBV und der BZÄK zum dritten Digitalisierungsgesetz wird deutlich: Beide Organisationen loben das übergeordnete Ziel der Bundesregierung, die Potenziale der Digitalisierung im Gesundheitssektor noch stärker auszuschöpfen. Dazu zählt vor allem die Förderung von Videosprechstunden über die Pandemie hinaus. Gerade auch für den zahnärztlichen Bereich ließen sich hierdurch zukünftig große Potenziale heben. Zahlreiche, weitere Punkte sehen der KZBV und die BZÄK hingegen vor allem hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit in der aktuellen Pandemiesituation kritisch. So seien u. a. die knapp gesetzten Stellungnahmefristen kaum zu halten.
Positive Bewertung von Telekonsilen
Durchweg positiv fällt das Fazit der Organisationen zum geplanten Ausbau von Videosprechstunden und Telekonsilen aus. Dieser eröffnete auch für Zahnärzte neue Anwendungsmöglichkeiten, insbesondere bei der Information, Beratung und Aufklärung von Patienten. Zu denen aus sich Sicht von KZBV und BZÄK erbringbaren Leistungen im Rahmen der Videosprechstunde zählen z. B.:
- Besprechung des Heil- und Kostenplans bei der Versorgung mit Zahnersatz,
- Beratung im Zusammenhang mit kieferorthopädischer Behandlung von unter 18-Jährigen
- Beratung und Aufklärung in der Paradontitis-Therapie.
Mittelfristig weitere Neuerungen sinnvoll
Die Umsetzbarkeit anderer Neuerungen in der aktuellen Pandemielage sehen die Organisationen skeptisch. Denn diese ließe sicher weder abschätzen noch bewerten. So befürworten beide Organisationen zwar auch Neuerungen wie die grenzüberschreitende europäische Patientenkurzakte, den sogenannten Zukunftskonnektor (künftiger Zugang zur TI) oder eine digitale Arztsuche im Zusammenhang mit der Einführung des Nationalen Gesundheitsportals. Auch hier fehle aber die Zeit für eine Bewertung.
Zurückhaltung bei der ePA
Zurückhaltender bewerten KZBV und BZÄK die Ablösung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bzw. aller kartenbasierten Anwendungen durch die elektronische Patientenakte (ePA). Nicht nur Ausfall- und Offlineszenarien blieben laut KZBV und BZÄK unberücksichtigt. Vor allem lasse es die Freiwilligkeit der ePA außer Acht.
Die Stellungnahme von KZBV und BZÄK überrascht kaum. Denn sie bestätigt aktuelle Studien, laut denen sich vor allem digitale Angebote für eine bessere Patientenversorgung im Aufwind befinden. Dazu zählen in erster Linie Videosprechstunden. Durch ihren Einsatz lassen sich auch im zahnärztlichen Bereich – insbesondere bei der Information und Beratung – Aufwände, Wege und Zeit sparen.
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