Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO ist zwingende Voraussetzung damit Anwender:innen der CGM Dentalsysteme das Angebot der Fernwartung in Anspruch nehmen können. Zahnärzt:innen, die die Vereinbarung noch nicht abgeschlossen haben, sollten dies zeitnah nachholen, um das voll Service-Angebot nutzen zu können.
Unterschriebener Auftragsverarbeitungsvertrag muss vorliegen
Die Fernwartung ist Teil des umfassenden Service-Angebots der CGM Dentalsysteme. Nach Download und Installation unserer Fernwartungssoftware können wir Ihnen dadurch schnell und kompetent bei vielen Problemen rund um Ihre Praxissoftware weiterhelfen. Vorausgesetzt Sie haben uns eine von Ihnen unterschriebene Vereinbarung zur Auftragsvereinbarung gemäß Art. 28 DS-GVO (kurz: Auftragsvereinbarungsvertrag, AVV) zukommen lassen. Die Vorlage eines AVV ist für uns nach aktuellen datenschutzrechtlichen Regelungen notwendig, um Ihnen Fernwartungstätigkeiten anbieten können. Liegt uns kein AVV vor und kann das Problem auch nicht über den Support unserer Hotlinemitarbeiter:innen gelöst werden, muss im Zweifelsfalle ein Einsatz unserer Techniker:innen vor Ort stattfinden. Dieser ist natürlich mit Kosten verbunden.
AVV bereits in Ihrer Dentalsoftware hinterlegt
Als Anwender:in einer Zahnarztsoftware von CGM Dentalsysteme können Sie sich Ihren AVV direkt aus Ihrer Praxissoftware selbst ausdrucken. Die Vorlage müssen Sie dann nur noch ausdrucken und uns per Post oder E-Mail zukommen lassen.
- In CGM Z1.PRO/CGM Z1: Sie finden den AVV unter Datenschutz - Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV).
- In CHREMASOFT: Sie finden den AVV unter Hilfe - CHREMASOFT-Handbuch und Dokumente - Vereinbarung der Auftragsverarbeitung.
Sie können uns Ihren unterschriebenen AVV postalisch oder im Anhang einer E-Mail-Nachricht zusenden.
Per Post an:
CGM Dentalsysteme GmbH
L1 Support
Maria Trost 25
56070 Koblenz