In Zahnarztpraxen läuft der Drucker immer noch auf Hochtouren, wenn es um die Ausstellung von Rezepten geht. Doch ab 2024 ist das E-Rezept bundesweit verpflichtend und damit höchste Zeit, sich auf das elektronische Verfahren technisch wie organisatorisch vorzubereiten.
Rezepte elektronisch empfangen und einlösen – das ist seit Juli 2023 neben der E-Rezepte-App auch per elektronischer Gesundheitskarte (eGK) möglich. Die Vorteile gegenüber dem Papierausdruck sind groß: weniger Zettelwirtschaft, eingesparte Wege und einfaches Ausstellen von Folgerezepten. Auch die Erfahrungen von Zahnarztpraxen mit dem E-Rezept im Rahmen der Testphase sind laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) bislang durchweg positiv. Die flächendeckende Nutzung im Praxisalltag entwickelt sich dennoch zögerlich. Deshalb hat die Bundesregierung einen Entschluss gefasst: Ab 1. Januar 2024 soll das langsame Herantasten ein Ende finden. Dann müssen alle Zahnärztinnen und Zahnärzte fit für die Ausstellung von E-Rezepten sein.
Was fordert der Gesetzgeber?
Mit dem Jahreswechsel will das Bundesgesundheitsministerium dem E-Rezept weiter Aufwind verschaffen und fordert von Zahnarztpraxen, dass diese verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der GKV per elektronischem Rezept ausstellen. Zum Muster 16 dürfen sie dann nur noch unter bestimmten Bedingungen greifen, etwa im Falle einer IT-Störung. Ist die erforderliche Technik bis zum Stichtag gegenüber der KZV nicht nachweisbar, hat der Gesetzgeber Sanktionen geplant. Aktuell sind eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale um die Hälfte sowie der Vergütung um ein Prozent im Gespräch.
E-Rezept ausstellen: Voraussetzungen schaffen
Die nächsten Monate sollten Zahnarztpraxen nutzen, um sich auf das elektronische Rezept vorzubereiten. Die KZBV stellt hierfür umfangreiche Informationen bereit. Ein solides Fundament schaffen Verantwortliche bereits, indem sie folgende Schritte gehen:
- Praxen müssen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Hierfür sind ein E-Health-Konnektor und ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich.
- Zahnärztinnen und Zahnärzte benötigen einen eigenen elektronischen Zahnarztausweis.
- Verantwortliche müssen ein Konnektor-Update (PTV4+) durchführen, um nicht bei jeder Signatur mit dem E-Zahnarztausweis die PIN eingeben zu müssen.
- Sinnvoll sind mindestens zwei Kartenlesegeräte – am Empfang und in einem weiteren Behandlungszimmer.
TIPP: Ob eine Zahnarztpraxis bereit für die Ausstellung von E-Rezepten ist, findet sie mittels eines Test-E-Rezepts der Gematik heraus. Auch die KZBV informiert ausführlich über die digitalen Anwendungen in der Zahnarztpraxis.
E-Rezept-ready – mit CLICKDOC E-Rezept
Sind die ersten Anforderungen erfüllt, kann die vollständige digitale Abwicklung der Rezepte ganz einfach gelingen. In der CGM-Praxissoftware lässt sich das CLICKDOC E-Rezept beispielsweise mit wenigen Klicks freischalten – und das kostenfrei. Danach profitieren Zahnarztpraxen wie auch Patientinnen und Patienten von verschlankten Praxisabläufen und kürzeren Wartezeiten bei der Rezeptausstellung.
Fragen zum E-Rezept?
Das E-Rezept ersetzt ab Anfang 2024 das Rezept auf Papier. Wie funktioniert das genau? Was müssen Praxen nun tun? Was haben Patientinnen und Patienten davon?
Diese und weitere Fragen beantworten wir auf unserer Infoseite zum E-Rezept.
Reinschauen lohnt sich!