Nachfolgend erhalten Sie abrechnungsrelevante Informationen zum neuen CGM Z1/CGM Z1.PRO-Update der Version 2.84.
Nachdem Sie die Benachrichtigungs-E-Mail für das CGM Z1/CGM Z1.PRO Online-Update erhalten haben, folgen Sie bitte den nachfolgenden Anweisungen, damit der Download und die Installation des CGM Z1/CGM Z1.PRO Online-Updates korrekt ablaufen können: Wählen Sie im CGM Z1-Hauptmenü in der oberen Menüleiste den Menüpunkt „System“ und anschließend die Option „Online-Update abholen“. Wählen Sie im CGM Z1.PRO-Hauptmenü den Reiter „Tools“ und anschließend die Option „CGM Z1-Online Update“. Es erscheint die Download-Maske: „Willkommen auf der Update-Seite“.
Durch Anklicken des Buttons „Download starten“ wird der Download des CGM Z1/CGM Z1.PRO Updates Version 2.84 automatisch gestartet. Sobald der Vorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, erhalten Sie eine entsprechende Meldung.
Beenden Sie CGM Z1/CGM Z1.PRO im Netzwerk auf ALLEN Stationen. Starten Sie im Netzwerk den CGM Z1-Server (sonst den CGM Z1-Einzelplatzrechner) wie gewohnt. Nun wird Ihnen das Update für CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.84 zur Installation angeboten.
Hinweis: Falls Sie das Update auch für einen privaten Rechner benötigen, haben Sie die Möglichkeit, dieses über das Diskettensymbol oder STRG+S auf ein Medium mit großer Speicherkapazität (z.B. DVD-Brenner oder ZIP-Laufwerk) zu kopieren.
Sofern Sie über einen Heimcomputer verfügen, der über DSL mit dem Praxisnetzwerk verbunden werden kann und keines der o.g. Sicherungsmedien vorhanden ist, muss das Update CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.84 über die DSL-Verbindung auf dem Heimcomputer installiert werden (was i.d.R. länger dauert...) - siehe hierzu auch die nachfolgenden Hinweise.
Durch Auswahl des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.84 und Speichern wird dieses zur Installation übernommen (die heruntergeladene Datei wird dabei zunächst entpackt).
Nach dem Entpacken haben Sie die Möglichkeit, das Update zu installieren (dabei wird der Updatevorgang gestartet, den Sie bereits von der DVD-Installation kennen). Die Installation des Updates CGM Z1/CGM Z1.PRO Version 2.84 erfolgt wie gewohnt mit Bestätigung von „Ja“. Bei Bestätigung von „Nein“ wird die Installation in einem Schritt durchgeführt (die üblichen Abfragen entfallen). Konnte das Update korrekt installiert werden, erhalten Sie von CGM Z1/CGM Z1.PRO eine entsprechende Meldung. Starten Sie nun CGM Z1/CGM Z1.PRO wie gewohnt.
Hinweis: Sofern Sie das Update z.B. auf eine DVD-RW oder ein ZIP-Laufwerk kopiert haben, empfiehlt es sich, die Installation über das entsprechende Medium vorzunehmen, da dieser Vorgang schneller von statten geht als über die DSL-Verbindung. Dieses kann dann über das entsprechende Medium auf dem Heimrechner über „Stammdaten - System - Wartung“ installiert werden.
(ab 01.10.2023)
Gemäß dem Schlüsselverzeichnis werden für die Bemerkungen zwei neue Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Sind diese angehakt werden sie auch via EBZ übermittelt.
3c, 3d und 3e (ab 01.10.2023)
Die Formulare wurden inhaltlich und redaktionell bearbeitet sowie jeweils um eine Seite „Ergänzende Angaben für private Zusatzversicherungen“ erweitert.
Sie können mit dem neuen Update auch UPT-Verlängerungen via EBZ versenden. Sie können eine UPT-Verlängerung auch via EBZ versenden, wenn der PAR-Plan nicht über das EBZ Verfahren versendet oder genehmigt wurde.
Es wurden zwei neue Kennzeichen für die Bemerkung eingepflegt.
02: Behandlung umfasst überzähligen Zahn
03: Bemerkung umfasst Milchzahn
Sofern man den Plan über „Aktivieren“ aufruft, erscheint jetzt ein Hinweis, dass über den Abrechnungsdialog abgerechnet werden sollte.
Sollte auch die UPTD über einen aktivierten Plan abgerechnet werden, wird künftig die dazugehörige PAR-Phase an den PAR DTA übertragen.
Sofern der PAR-Erstplan noch im Papierverfahren bei der Krankenkasse beantragt wurde (es soll eine CPT-Mitteilung für das offene Verfahren an die Krankenkasse erfolgen), kann diese nunmehr auch via EBZ an die Krankenkasse versendet werden.
Die nachträgliche Signatur und der Versand ist nunmehr auch für die eAU aus der Dokumentenverwaltung möglich.
Wird ein OPG oder ein Röntgenbild versendet und aus dem Praxisarchiv importiert, wird künftig auch der Dokumententyp und das Aufnahmedatum mit ausgegeben.
Die Zahnarztpraxen wurden bereits informiert, dass ab 01.01.2024 die Nutzung des E-Rezepts verpflichtend ist. Mit Einspielen des Updates wird das E-Rezept und die eAU aktiviert.
Nutzen Sie dieses, um Sanktionen in Form von Kürzungen der Vergütung zu vermeiden.
Neue Vereinbarung und Erklärung zu Mehr- und Zusatzleistungen bei der Kieferorthopädischen Behandlung nach §29 Abs. 7 SGB V.
Die Lockerungsgrade im 01-Befund und auch im PAR-Befund wurden deutlicher dargestellt, damit diese besser zu lesen sind.
Bisher wurde mit Doppelklick auf einen Plan in die Abrechnung verzweigt. Jetzt können Sie in die Planung verzweigen. Dazu haken Sie in der Konfiguration „Doppelklick im Dok. Fenster öffnet Plan“ an.
TSE-Beleg mit QR-Quittung. Dieser beinhaltet folgende Komponenten:
Sofern mehrere TSE-Kassenbücher vorhanden und die Kassenbuch-TSE-Auswahl „Anzeigen“ eingestellt ist, wird im unteren Bereich das Ablaufdatum des TSE-Sticks in roter Schrift angezeigt.
Erhält künftig eine Assistenzärztin oder ein Assistenzarzt im laufenden Quartal eine eigene Zahnarztnummer und wird somit zur „echten“ Zahnärztin bzw. zum „echten“ Zahnarzt, muss künftig ein „Gültig ab“-Datum eingetragen werden.
In den Behandlerstammdaten steht Ihnen das neue Feld „Info“ zur Verfügung. Hier können praxisspezifische Informationen mit bis zu 20 Zeichen erfasst werden.
Neues Rechenzentrum „Nelly“ steht zur Verfügung.
Für die Erfassung einiger Leistungen ist es notwendig, die Zähne nach einwurzelig und mehrwurzelig zu unterscheiden – besonders bei den empfohlenen Analogieziffern für die private PAR-Abrechnung, auf die sich die BZÄK, der PKV-Verband und die Beihilfeträger geeinigt haben.
Um Sie bestmöglich bei Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und zu informieren, laden wir regelmäßig neue Videos zu ausgewählten Themen auf unserer Homepage Videos-CGM Dentalsysteme hoch.
Mit aktivieren eines PAR-Plans erhalten Sie ab sofort die Info, dass die Abrechnung über den Abrechnungsdialog vorgenommen werden sollte.
Wenn Sie auf der „Vereinbarung der Gebührenhöhe nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ“ Beträge ausweisen möchten, die bereits über den 2- oder 3-fachen Faktor gesteigert wurden, kann dies nun in der Konfiguration (F6) eingestellt werden. Sofern die Option „Beträge >Std. Faktor“ aktiviert wurde, werden diese künftig auf der Honorarvereinbarung berücksichtigt
Um Ihnen die Terminerfassung für die anstehenden Laborarbeiten zu vereinfachen, können Sie jetzt die bereits vergebenen Patiententermine einsehen und somit den Laborauftrag für das Labor und auch für Ihren Praxisbetrieb besser planen. Hier wurde die neue Option „Patienten-Termine vorschlagen“ zur Verfügung gestellt. Um alle Termine der Patientin oder des Patienten einsehen zu können, nutzen Sie die Tastenkombination „Strg+M“. Die Terminübersicht wird daraufhin angezeigt.
Geben Sie nun eine Rechenaufgabe ein, die ein negatives Ergebnis ergibt, wird Ihnen das Ergebnis mit einem vorangestellten Minus angezeigt.
Der ASV-Team-Nr. wurde nun ein eigenes Feld spendiert. Zusätzlich kann künftig auch die ASV-Fachgruppen-Nr. im unteren Bereich der KV-DTA-Daten hinterlegt werden.
In unseren kostenfreien Update-Online-Seminaren informieren wir Sie zu allen Neuerungen des CGM Z1/CGM Z1.PRO-Updates 2.84. Über die nachfolgenden Anmeldelinks können Sie sich für eine Teilnahme anmelden.