Die Abgabe von FFP2-Masken durch Apotheken an Risikopatienten ist seit Dezember 2020 in vollem Gange. Mittels Berechtigungsschein haben Betroffene die Möglichkeit, sich FFP2-Masken gegen eine geringe Eigenbeteiligung aushändigen zu lassen. Viele Risikopatienten lassen die Masken aus Angst vor einer Infektion durch enge Vertraute abholen.
Da liegt die Überlegung nahe, den Patienten ein weiteres Angebot zu machen: die Lieferung der Masken über den apothekeneigenen Botendienst. Oftmals verfügen Apotheken oder Apothekengemeinschaften ohnehin schon über einen Lieferservice für Medikamente und medizinische Produkte. Auch die Abgabe der FFP2-Masken kann so bewerkstelligt werden. Die Bestellung der Masken kann einfach über Telefon oder – falls vorhanden – die Shop-Anbindung der Apotheke erfolgen. Bei Auslieferung der Masken nimmt der Fahrer die Berechtigungsscheine entgegen. Die Eigenbeteiligung kann über die herkömmlichen Wege der Bezahlung bei Botendienstbestellungen eingenommen werden.
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Insgesamt bedeutet die Nutzung des Botendienstes für diesen Zweck also eine Win-win-Situation. Clevere Software erleichtert das Handling. Ihr Kunde ist geschützt und das Vertrauen in Sie als Apotheke vor Ort wird gestärkt.