Werden Änderungen, nach Einholung der Quittung, automatisch an das Rechenzentrum übertragen?
Nein, hier muss das E-Rezept erneut an das Rechenzentrum übertragen werden.
Wie Sie E-Rezepte zur Abrechnung an das Rechenzentrum übertragen können, erfahren Sie im Folgenden. Achtung, damit Ihre E-Rezepte ans Rechenzentrum übertragen werden können, müssen Sie vorher die Quittung bei der gematik einholen.
Achtung, E-Rezepte können erst zur Abrechnung an das Rechenzentrum übergeben werden, wenn die Quittung bei der gematik eingeholt wurde.
Grenzen Sie die Liste auf nicht eingereichte E-Rezepte ein, indem Sie den Filter Nicht eingereichte über die Filterschaltfläche oder das Menü (Filter / Rechenzentrum / Nicht eingereichte) aktivieren.
Aktivieren Sie bei allen E-Rezepten, die Sie zur Abrechnung an das Rechenzentrum übermitteln möchten, das vorangestellte Kontrollkästchen und gehen Sie anschließend im Applikationsmenü auf Verordnungen / Übertragen an das Rechenzentrum / Markierte.
Es können gemäß den Vorgaben der gematik maximal 50 Einzelverordnungen im Stapel (d.h. mit einer PIN-Eingabe) signiert werden.
Der Dialog Verordnungen zum Rechenzentrum übertragen wird geöffnet. Hier wird die zur Übertragung ausgewählte Verordnung aufgelistet.
Ggf. können Sie hier noch Verordnungen von der Übertragung ausnehmen, indem Sie den Haken im vorangestellten Kontrollkästchen entfernen.
Bestätigen Sie mit OK.
Nun muss das zu übertragende Rezept signiert werden. Dazu muss der HBA im Connector gesteckt sein.
Geben Sie die PIN im Connector ein.
Anschließend werden alle noch ausstehenden Quittungen bei der gematik angefordert. In der Regel erfolgt die Rückmeldung der gematik unmittelbar; sobald diese im eRezeptmanagement eingetroffen ist, wird die Verordnung automatisch mit allen erforderlichen Daten an das Rechenzentrum weitergeschickt.