Seit 1. April 2023 können Apotheken Mehrfachverordnungen aus E-Rezepten in WINAPO® einlösen. Bis zu vier Abgaben des gleichen Medikaments können Ärztinnen und Ärzte als E-Rezept ausstellen. Auf einem Muster-16-Rezept ist dies nicht erlaubt. Sinnvoll ist die Mehrfachverordnung beispielsweise, wenn chronisch kranke Patientinnen und Patienten für längere Zeit in Urlaub sind. Wichtig bei der Mehrfachverordnung: Jede Zeile zählt für sich und kann erst zu gegebener Zeit eingelöst werden.
Mehrfachverordnungen: Das können sie
Insgesamt ist die elektronische Mehrfachverordnung 365 Tage gültig. Die Einlösefristen der einzelnen Verordnungen bestimmen die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte. Sie legen den Start des Einlösezeitraums fest und können auch für jedes einzelne E-Rezept der Mehrfachverordnung ein früheres Ende der Einlösefrist bestimmen. Für jede Verordnung erhalten Patientinnen und Patienten einen separaten E-Rezept-Token. Dadurch bestehen nicht nur individuelle Einlösezeiträume – jede Verordnung ist auch einzeln abrechenbar. Eine Verordnung, deren Einlösezeitraum noch nicht gilt, ist durch den E-Rezept-Fachdienst der gematik gesperrt.
Bearbeitung in WINAPO®
Beim Scannen des Sammeltokens erkennt WINAPO®, welche Verordnung die aktuell gültige ist. Der Einlösezeitraum der Verordnung wird immer mit angezeigt. Der restliche Bearbeitungsvorgang in WINAPO® unterscheidet sich kaum von der bekannten Bearbeitung von Rezepten. Auch hier öffnet sich der Dialog automatisch nach Abholung des Rezeptes in der Kasse.