CGM M1 PRO-Update 25.4.0
Das Quartalsupdate 25.4.0 steht zum Download bereit. Sowohl als CGM SMART UPDATE als auch als herkömmliches Online-Update.
Das Update enthält ein aktualisiertes KBV-Prüfmodul für das Quartal 3/21, daher bitten wir Sie, das Quartalsupdate 25.4.0 zeitnah zu installieren und erst im Anschluss Ihre Q3-Abrechung durchzuführen!
Mit der Installation des Quartalsupdates 25.4.0 versetzen wir Sie in die Lage, fristgerecht ab dem 1. Oktober 2021 eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) in Ihrem CGM M1 PRO erstellen zu können - vorausgesetzt, Ihr System verfügt über die nachfolgend genannten technischen Voraussetzungen.
Auf vielfachen Wunsch haben wir uns kurzfristig dazu entschieden, die eAU zunächst in einem DEAKTIVERTEN Zustand bereitzustellen. Alle Praxen, die am 1. Oktober noch nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, können erst einmal weiterhin das herkömmliche Muster 1 bedrucken. Praxen, die ab dem 1. Oktober mit der eAU starten möchten, müssen die eAU MANUELL innerhalb der Praxis-Konfiguration aktivieren. Die Aktivierung kann direkt nach der Update-Installation erfolgen. Das System wird den Aufruf der AU-Bescheinigung erst ab dem Stichtag 01.10.21 durch die eAU ersetzen.
Technische Voraussetzung zur Nutzung der eAU:
- Praxen benötigen hierfür den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM), mit dem Sie innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) sicher Daten versenden können.
- Außerdem benötigen Sie das aktuelle E-Health-Upgrade für Ihren Konnektor (mindestens PTV3) sowie
- einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur (ersatzweise SMC-B),
- den CGM M1 PRO-Update-Stand 25.4.0,
- E-Health-Kartenterminal(s) und
- mindestens eine KIM-Adresse (Sofern Sie noch keine KIM-Adresse besitzen, können Sie sich diese über den Web-Shop kim-shop.cgm.com sichern.)
Praxen, die noch nicht über die technischen Rahmenbedingungen verfügen, können übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 noch die herkömmliche AU im Papierformat verwenden. Allerdings empfehlen wir, schnellstmöglich Kontakt zum Vertriebs- und Servicepartner aufzunehmen, da ab Januar 2022 dann nicht nur die eAU verpflichtend eingeführt wird, sondern auch das E-Rezept. Daher sollten alle Praxen frühzeitig darauf vorbereitet sein.
Details erfahren Sie wie immer in unserer Updatedokumentation oder nachfolgend in unserer Aufzeichnung des Online-Seminars vom 22.09.21.