Jetzt ist es amtlich...
die erste offizielle DEMIS §6 COVID-19-Meldung wurde am 21.09.2022 von der Stiftungsklinik Weißenhorn gesendet. Damit ist die Stiftungsklinik Weißenhorn im Routinebetrieb für die Übermittlung von Corona-Infektionen. Statt per Fax, mit einem Klick einfach aus dem CGM MEDICO KIS heraus. Die COVID-19-Meldungen werden durch diesen Schritt nahezu automatisch dem verantwortlichen Gesundheitsamt gemeldet.
Für die Stiftungsklinik Weißenhorn ist das ein großer Gewinn im Umgang mit der Meldung von Corona-Infektionen und anderen meldepflichtigen Infektions-krankheiten. Der Programmablauf sei intuitiv und unkompliziert: Aufruf aus CGM MEDICO, Absetzen der Meldung mit ergänzenden Angaben zu Symptomen im Meta IPSS-Modul und dann kommt auch schon die Quittierung vom RKI. Damit ist der Meldevorgang deutlich kürzer als die Fax-Variante. Außerdem ist mit der PDF-Quittierung sichergestellt, dass die Meldung rausgegangen ist.
Einen weiteren Vorteil sehen die Verantwortlichen der Stiftungsklinik Weißenhorn in der Möglichkeit der Änderung der Meldegrundlage (z. B., wenn sich Symptome ändern). Mit der CGM-Lösung kann auf die vorherige Meldung zurückgegriffen werden. Dabei wird dem Anwender eine Übersicht über die beim Patienten bereits vorgenommenen Meldungen zur Verfügung gestellt, die Daten der vorherigen Meldung können übernommen werden.
Nach der ersten offiziellen DEMIS §6 COVID-19-Meldung aus dem KIS der Stiftungsklinik Weißenhorn gab es bereits die erste Rückfrage/Anfrage vom örtlichen Gesundheitsamt. Die Meldungen kommen dort also wirklich an.
Übertragung der Krankenhausbettenkapazität
Auch bei der geforderten Bettenkapazitätsmeldung ist die Stiftungsklinik Weißenhorn mit der CGM-Lösung bestens aufgestellt und hat bereits eine erste Bettenkapazitätsmeldung via DEMIS gesendet.
Zum Hintergrund: Seit 20.09.2022 ist die Meldung belegter und betreibbarer Krankenhausbetten via DEMIS gesetzlich verpflichtend. Hierbei wird zwischen Normalstationen für Erwachsene und für Kinder unterschieden. Die Meldung erfolgt jeweils zu 12:00 Uhr des Vortages.
Rückblick
Seit 01. Januar 2022 sind Labore verpflichtet, nach-gewiesene meldepflichtige Infektionskrankheiten via Schnittstelle an DEMIS (Deutsches elektronisches Mel-de- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zu melden. Ab dem 01. Januar 2023 sind auch Ärzte, Krankenhäuser und alle weiteren Akteure dazu ange-halten, diese Meldungen elektronisch via DEMIS vor-zunehmen. Die Informationen über schleppende Meldungen der COVID-19-Erkrankten an das RKI und das damit verbunden „Kopfschütteln“ über „Faxstau“ und Fachkräfte, die Excelliste abarbeiteten, sind hier noch präsent. Damit soll jetzt Schluss sein.
Ausblick
Mit der digitalisierten Meldung meldepflichtiger Infektionskrankheiten können die Gesundheitsämter deutlich entlastet werden. Was zu einer deutlichen Beschleunigung des Informationsflusses beiträgt. Eine frühzeitige Umsetzung der DEMIS-Schnittstelle zum Herbst 2022 ist dabei sinnvoll, weil eine hohe Zahl COVID-19-Hospitalisierungen zu erwarten ist.
Wir freuen uns, Ihnen trotz der kurzfristigen Vorgaben und Änderungen der Spezifikationen durch den Gesetzgeber schon heute eine funktionsfähige Lösung anbieten zu können.