Stellen Sie sich vor, Sie werden ins Krankenhaus eingeliefert und dort nach Ihren Vorerkrankungen und nach regelmäßig einzunehmenden Medikamenten gefragt. Könnten Sie sich sofort an alles erinnern? Und was, wenn Sie vor der Impfung nach Ihren Allergien gefragt werden? Beruhigend, dass es das Notfalldatenmanagement (NFDM) gibt.
All diese Daten können auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. So stehen in Notfall- sowie in regulären Behandlungs- und Beratungssituationen sofort alle Informationen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung – egal, ob im Krankenhaus, in der Arztpraxis oder in der Apotheke.
Es besteht kein Zweifel daran, dass die Daten im Notfall Leben retten können. Dennoch bleibt die Teilnahme am NFDM für Patienten freiwillig. Auf Wunsch des Patienten können die Daten wieder von der eGK gelöscht werden, denn die Patientendaten gehören nur dem Patienten.
Notfalldatenmanagement
Gut zu wissen: NFDM wird vergütet