Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf gelbem Papier hat zum 30.06.2022 ausgedient. Spätestens ab diesem Zeitpunkt soll eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Papierform ersetzen.
Bisher führten das Versenden und Bearbeiten der Papierbescheinigungen zu einem hohen bürokratischen Aufwand. Zudem kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten darüber, ob eine Bescheinigung rechtzeitig vorlag oder nicht. Beides soll im Sinne der Patientin bzw. des Patienten durch die neue Anwendung vermieden werden.
Auch für Ihre Patientinnen und Patienten wird es eine Umstellung bedeuten. Dazu hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung ein Informationsblatt erstellt. Sie können es hier herunterladen.