Telemedizinische Angebote in der Psychotherapie haben während der Corona-Pandemie die Versorgung zahlreicher Patient:innen abgesichert – auf Basis von Corona-Sonderregelungen. Mit dem Jahreswechsel hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) die psychotherapeutische Videosprechstunde als dauerhafte Behandlungsmöglichkeit etabliert.
Gemeinsame Abrechnungsregeln
Die Option zur psychotherapeutischen Fernbehandlung wurde während der Pandemie von Privatversicherten gut angenommen. Seit dem 1. Januar 2022 ist ihre Abrechnung nun dauerhaft und außerhalb der Corona-Sonderregelungen möglich. Die Grundlage schafft die Vereinbarung von gemeinsamen Abrechnungsregeln, welche die PKV und die Bundespsychotherapeutenkammer (BptK) im Einvernehmen mit den Beihilfekostenträgern von Bund und Ländern vereinbart haben.
Gleichstellung mit persönlicher Vor-Ort-Behandlung
Leistungserbringer können nun auf Basis der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten Leistungen mittels Videoübertragungen wie eine persönliche ärztliche Behandlung vor Ort abrechnen – und zwar ohne Abzüge. Dies schließt Einzelbehandlungen ein, übende Interventionen und Testleistungen, psychotherapeutische Beratungs- und Koordinationsleistungen sowie Fallkonferenzen.
Ein digitales Duo für die Psychotherapiepraxis
Psychotherapeut:innen profitieren von CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE. Die TÜV-zertifizierte Erweiterungsoption wissen Behandler und Patient:innen gleichermaßen zu schätzen, weil sie u. a. keine Softwareinstallation benötigt und sich einfach und sicher bedienen lässt.
CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE für Psychotherapeut:innen