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Telematik­infrastruktur - Vorteile der Anbindung an das digitale Gesundheitsnetz für die Pflege

6. Januar 2021

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden Regelungen zur Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) getroffen. Demnach soll die TI künftig als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch in der Pflege etabliert werden.

Telematik ist eine Wortschöpfung aus Telekommunikation und Informatik. Sinnbildlich für die Telematikinfrastruktur (TI), wird häufig die (Daten-)Autobahn für das deutsche Gesundheitswesen verwendet. Infrastruktur, der zweite Teil des Wortes TI, steht für ein sicheres vom normalen Internet abgeschottetes Online-Netzwerk.

Betreiber und Kompetenzzentrum der TI ist die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) betrieben. Deren Hauptgesellschafter ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und weitere Körperschaften im Gesundheitswesen, so z. B. der GKV Spitzenverband (GKV SV) als zweitgrößter Gesellschafter. Die Interessen der Sozialwirtschaft vertritt das BMG.

Die Telematikinfrastruktur (TI) soll perspektivisch alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen – und wo sinnvoll, auch die Patienten/Klienten – miteinander vernetzen. Ziel ist es, dass medizinische Informationen, die für die Behandlung der Patienten benötigt werden, schneller und einfacher verfügbar sind, um so die Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung zu verbessern.

Nachdem die Anbindung der niedergelassenen Ärzte und Physiotherapeuten und auch der Apotheken und Akutkliniken weit fortgeschritten ist, soll die nun die der Anschluss der Pflege an die TI beginnen.
 

So kommt die Telematikinfrastruktur in die Pflege.

Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) und das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) haben die – zunächst freiwillige – Anbindung der ambulanten und stationären Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI) auf die Tagesordnung des deutschen Gesundheitswesens gesetzt.  Mit dem § 125 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI durchzuführen. Die am Modellvorhaben des §125 SGB XI teilnehmenden Institutionen sollen einen Querschnitt des Sektors Pflege widerspiegeln.

Bis 2024 soll der sektorenübergreifende Informationsaustausch aus der Perspektive der Pflege erprobt und evaluiert werden. Dabei werden verschiedene Komponenten der TI, insbesondere die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM), implementiert und getestet.
 

Exkurs Kommunikationsstandard KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

KIM kann von Primärsystem zu Primärsystem sicher Nachrichten versenden, alternativ kann auch ein KIM kompatibles Mailsystem eingesetzt werden. Die zu versendenden Nachrichten werden verschlüsselt und mit einer Signatur des Absenders und dessen KIM-Adresse versehen. Der Empfänger wird aus einem Verzeichnisdienst ausgewählt und die Nachricht an dessen KIM-Adresse versendet. Die Zustellung übernimmt die Fachanwendung KIM der Telematikinfrastruktur. Der Empfänger der KIM-Nachricht kann ebenso mit dem KIM-Client die Nachricht wieder entschlüsseln und in seinem Primärsystem oder im Postfach seines E-Mail-Programms lesen, soweit dieses KIM kompatibel ist.

Was ist ein Verzeichnisdienst und die Adresse in der KIM-Fachanwendung? Der Verzeichnisdienst entspricht der Kontaktliste eines Mailprogramms oder einem Telefonbuch für alle KIM-Teilnehmer im deutschen Gesundheitswesen. Die KIM-Adresse sieht somit wie eine E-Mail-Adresse aus und ersetzt die bisherige Faxnummer. Spannend dabei ist, dass diese KIM-Adresse anstelle der bisherigen Nummern sprechende Namen enthalten. Der Run auf begehrte KIM-Adresse hat schon begonnen, genauso wie Anfragen von Verbänden der Pflege nach möglichen Subdomain-Endungen für ihre Träger.

Exkurs Kommunikationsstandard KIM 
(Kommunikation im Medizinwesen)

KIM kann von Primärsystem zu Primärsystem sicher Nachrichten versenden, alternativ kann auch ein KIM kompatibles Mailsystem eingesetzt werden. Die zu versendenden Nachrichten werden verschlüsselt und mit einer Signatur des Absenders und dessen Dienstkennung versehen. Der Empfänger wird aus einem Verzeichnisdienst ausgewählt und die Nachricht an dessen Dienstkennung versendet. Die Zustellung übernimmt das Fachverfahren KIM der Telematikinfrastruktur. Der Empfänger der KIM-Nachricht kann ebenso mit dem KIM-Client die Nachricht wieder entschlüsseln und in seinem Primärsystem oder im Postfach seines E-Mail-Programms lesen, soweit dieses KIM kompatibel ist.

Was ist ein Verzeichnisdienst und die Adresse in der KIM-Fachanwendung? Der Verzeichnisdienst entspricht der Kontaktliste eines Mailprogramms oder einem Telefonbuch für alle KIM-Teilnehmer im deutschen Gesundheitswesen. Die KIM-Adresse sieht somit wie eine E-Mail-Adresse aus und ersetzt die bisherige Faxnummer. Spannend dabei ist, dass diese KIM-Adresse anstelle der bisherigen Nummern sprechende Namen enthalten. Der Run auf begehrte KIM-Adresse hat schon begonnen, genauso wie Anfragen von Verbänden der Pflege nach möglichen Subdomain-Endungen für ihre Träger.

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Zugleich können aber auch weitere Anwendungen entwickelt und erprobt werden, die bislang nicht Bestandteil der TI sind, gleichwohl jedoch Innovationspotenzial für die Organisation von Versorgungsprozessen bergen, z. B. beim Entlassmanagement.

Der Projekttyp B richtet sich an Institutionen, die als Konsortium Konzepte entwickeln und umsetzen, welche neue Anwendungen mittels KIM ermöglichen. Hier eröffnet sich die Zukunft der intersektoralen Kommunikation in der Altenpflege. Ziel ist die Erarbeitung von Grundlagen für bundesweite Vereinbarungen und Standards für die sektorenübergreifende Kommunikation aus der ambulanten und stationären Altenhilfe. Interessensbekundungen liegen dem GKV SV vor, die Auswahl wird hier nicht leicht werden. Maßstäbe für die Auswahl werden der Innovationsgehalt, die Qualität des Konzepts, die Methodik des geplanten Vorhabens, wie das Potential für eine verbesserte Organisation von Versorgungsprozessen sein. Weiterhin muss die Kostenplanung nachvollziehbar und für die geplanten Ergebnisse angemessen sein. Bis Anfang 2021 werden die nominierten Projektträger um eine Antragstellung gebeten werden.


Wie kann die Anbindung an die TI optimal gelingen?

Die TI wird digitale Prozesse standardisieren und lenken. Die Pflege ist aufgerufen, sich hier mit ihrem Wissen und ihren Organen gestaltend einzubringen. Mit Abschluss des Modellvorhabens in 2024 tickt die Zeit, bis auch die Pflege flächendeckend und verbindlich die TI einsetzen wird.

Die Pflege wird gut vorbereitet sein, wenn sie aus den vergangenen Digitalisierungsprojekten, wie der Einführung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege, Ihre geschaffenen oder als notwendig angesehenen Strukturen verstetigt. Hier ist bei jedem Träger eine intensive Zusammenarbeit aus Fachlichkeit und Prozesskenntnis im zentralen Qualitätsmanagement und den Kenntnissen über die Möglichkeiten und den Wandel der Informationstechnologie mit dem IT-Fachbereich notwendig. Jeder Träger ist hier bis 2024 zum Beginn des Rollouts der Ergebnisse des §125 SGB XI Modellvorhabens in der Pflege aufgerufen, organisatorisch sich gut für die Zukunft der intersektoralen Kommunikation in der Altenpflege aufzustellen. Nur so ist eine gestaltende Mitwirkung möglich, um die Chancen der Digitalisierung voll und zum Wohle der Pflege zu nutzen. Mit dem §125 SGB XI ist der Wettbewerb um die besten Ideen und die Einführung der TI in der Sozialwirtschaft durchgestartet.

Die TI bietet der Pflege viel Potential. Bleibt die Frage, was Pflegeeinrichtungen, die mit einem Anschluss an die TI liebäugeln, schon jetzt tun können oder sollen. Lassen Sie sich vom Ihrem Softwareanbieter des pflegerischen Primärsystems erläutern wie er sich die Anbindung vorstellt!

Noch ein Tipp: Die KIM-Adresse wird Ihre „Visitenkarte“ in der digitalen Kommunikation von morgen! Daher gilt es jetzt schnell zu sein und  sich den eigenen Kliniknamen umgehend zu sichern.

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