Im Dezember 2020 verabschiedete die KBV Vertreterversammlung die
IT-Sicherheitsrichtlinie für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, seit Januar 2021 ist sie in Kraft und zum 1. April 2021 müssen die ersten Anforderungen umgesetzt werden. Gleiches gilt für niedergelassene Zahnärzte seit 01. Februar 2021. Nicht viel Zeit also für eine gewissenhafte Umsetzung.
Mit der IT-Sicherheitsrichtlinie werden Mindestanforderungen definiert, die Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte künftig erfüllen müssen. Im Fokus stehen dabei die Sicherheit der IT-Systeme, Softwareanwendungen wie z. B. medizinische Informationssysteme, der mobilen Apps oder von Internetanwendungen.
Verantwortung liegt bei den Praxen
Die Tatsache ist nicht neu, aber immer wieder wichtig: Die Verantwortung für Daten- und IT-Sicherheit liegt vollumfänglich bei den Praxisinhabern. Dies bedeutet, im Idealfall liegt ein umfassendes Sicherheitskonzept vor, das u. a. alle Softwaresysteme, (Patienten-) Datenbestände und Kommunikationswege berücksichtigt.
Allerdings scheuen nach wie vor viele Praxen die Investition in fachliche Beratung und daran anschließend in technische Sicherheitslösungen. Spätestens das Inkrafttreten der neuen Richtlinie sollte Praxisinhaber jedoch wachrütteln und dazu führen, IT-Sicherheit zur Chefsache zu erklären. Denn die wirtschaftlichen Konsequenzen im Falle eines Hackerangriffs und/oder eines Datenverlustes können verheerend bis existenzgefährdend sein. Und je stärker der Digitalisierungsgrad steigt und je mehr Patientendaten digital vorliegen, desto größer werden die Risiken – und die Aufgaben, diese Risiken zu minimieren.
Aktuelles Virenschutzprogramm bald Pflicht
Bereits zum 1. April 2021 werden die ersten Anforderungen der Sicherheitsrichtlinie rechtlich bindend. Dazu zählt auch der Einsatz eines aktuellen Virenschutzes.
Aber was zeichnet einen guten Virenschutz eigentlich aus?
Wir haben die aus unserer Sicht drei wichtigsten Punkte für einen effizienten Virenschutz für Sie zusammengefasst:
- Schutz vor schadhaften Dateien: Alle unbekannten und neuen Dateien aus dem Internet müssen überprüft werden, bevor sie ausgeführt werden.
- Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff: Gute Virenschutzprogramme lernen dank Künstlicher Intelligenz mit und erkennen gewohnte Nutzungsmuster. Ein nicht autorisierter Zugriff kann so leichter erkannt werden.
- Schutz vor Trojanern: Ihr Virenprogramm sollte Verschlüsselungstrojaner blocken.
Protect Endpoint Pro
Der Virenschutz von TELEMED „TELEMED Protect Endpoint Pro“ erfüllt die drei wichtigsten Punkte – und schützt den lokalen PC-Arbeitsplatz effektiv vor Angriffen.
Klicken Sie hier, um mehr über den TELEMED Protect Endpoint Pro Virenschutz zu erfahren.
Bleiben Sie über das Thema Cyberkriminalität informiert.
Auf www.fightcybercrime.de können Sie sich für unseren IT-Security-Newsletter anmelden und erhalten so - neben unserem Whitepaper „IT-Security-Grundlagen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte“ - fortlaufend Informationen zum Thema IT-Sicherheit und aktuellen Bedrohungen.