CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

Mehr Sicherheit wird zum Muss

23. Februar 2021 | Alina Dreide
TELEMED  IT-Sicherheit in der Praxis

Im Dezember 2020 verabschiedete die KBV Vertreterversammlung die 
IT-Sicherheitsrichtlinie für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, seit Januar 2021 ist sie in Kraft und zum 1. April 2021 müssen die ersten Anforderungen umgesetzt werden. Gleiches gilt für niedergelassene Zahnärzte seit 01. Februar 2021. Nicht viel Zeit also für eine gewissenhafte Umsetzung.

Mit der IT-Sicherheitsrichtlinie werden Mindestanforderungen definiert, die Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte künftig erfüllen müssen. Im Fokus stehen dabei die Sicherheit der IT-Systeme, Softwareanwendungen wie z. B. medizinische Informationssysteme, der mobilen Apps oder von Internetanwendungen.

Verantwortung liegt bei den Praxen

Die Tatsache ist nicht neu, aber immer wieder wichtig: Die Verantwortung für Daten- und IT-Sicherheit liegt vollumfänglich bei den Praxisinhabern. Dies bedeutet, im Idealfall liegt ein umfassendes Sicherheitskonzept vor, das u. a. alle Softwaresysteme, (Patienten-) Datenbestände und Kommunikationswege berücksichtigt.

Allerdings scheuen nach wie vor viele Praxen die Investition in fachliche Beratung und daran anschließend in technische Sicherheitslösungen. Spätestens das Inkrafttreten der neuen Richtlinie sollte Praxisinhaber jedoch wachrütteln und dazu führen, IT-Sicherheit zur Chefsache zu erklären. Denn die wirtschaftlichen Konsequenzen im Falle eines Hackerangriffs und/oder eines Datenverlustes können verheerend bis existenzgefährdend sein. Und je stärker der Digitalisierungsgrad steigt und je mehr Patientendaten digital vorliegen, desto größer werden die Risiken – und die Aufgaben, diese Risiken zu minimieren.

Aktuelles Virenschutzprogramm bald Pflicht

Bereits zum 1. April 2021 werden die ersten Anforderungen der Sicherheitsrichtlinie rechtlich bindend. Dazu zählt auch der Einsatz eines aktuellen Virenschutzes. 

Aber was zeichnet einen guten Virenschutz eigentlich aus? 
Wir haben die aus unserer Sicht drei wichtigsten Punkte für einen effizienten Virenschutz für Sie zusammengefasst:

  1. Schutz vor schadhaften Dateien: Alle unbekannten und neuen Dateien aus dem Internet müssen überprüft werden, bevor sie ausgeführt werden.
  2. Schutz vor nicht autorisiertem Zugriff: Gute Virenschutzprogramme lernen dank Künstlicher Intelligenz mit und erkennen gewohnte Nutzungsmuster. Ein nicht autorisierter Zugriff kann so leichter erkannt werden.
  3. Schutz vor Trojanern: Ihr Virenprogramm sollte Verschlüsselungstrojaner blocken.

Protect Endpoint Pro

Der Virenschutz von TELEMED „TELEMED Protect Endpoint Pro“ erfüllt die drei wichtigsten Punkte – und schützt den lokalen PC-Arbeitsplatz effektiv vor Angriffen.

Klicken Sie hier, um mehr über den TELEMED Protect Endpoint Pro Virenschutz zu erfahren.

 

Bleiben Sie über das Thema Cyberkriminalität informiert. 
Auf www.fightcybercrime.de können Sie sich für unseren IT-Security-Newsletter anmelden und erhalten so - neben unserem Whitepaper „IT-Security-Grundlagen für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte“ - fortlaufend Informationen zum Thema IT-Sicherheit und aktuellen Bedrohungen.

Verwandte Artikel
Hand zeigt auf Security-Schloss
IT-Sicherheitsrichtlinie: Was ändert sich ab 1.4.?

Zum 1. April 2021 müssen die ersten Anforderungen der ...

Telemed IT-Sicherheit in der Arztpraxis
Cyberkriminalität - Erpressungstrojaner im Umlauf

Kleine Arztpraxen sind uninteressant für Hacker. Wenn, dann trifft es eher ...